Am Abend des 28. September 2026 kam der Vorstoß aus dem SPÖ-geführten Finanzministerium: Finanzminister Markus Marterbauer legte einen Entwurf vor, der den Spitzensteuersatz von 55 Prozent bereits ab einem Einkommen von 500.000 Euro greifen lassen soll. Bisher gilt diese Grenze erst ab einer Million Euro — und das auch nur befristet bis zum Jahr 2029.
Der Zeitpunkt ist kein Zufall. Die Koalition steckt mitten in den Verhandlungen zur Sozialhilfereform, die Fronten sind seit Wochen verhärtet. Jetzt kommt mit der Steuerdebatte eine zweite Konfliktlinie hinzu — und die ÖVP reagierte umgehend mit einer klaren Absage.
Was die SPÖ genau plant: Spitzensteuersatz ab 500.000 Euro, unbefristet
Der Kernpunkt des Vorschlags aus dem Finanzministerium ist einfach: Die Schwelle, ab der der Einkommensteuersatz von 55 Prozent auf Einkommensteile wirkt, soll von einer Million Euro auf 500.000 Euro halbiert werden. Gleichzeitig soll die bislang geltende Befristung bis 2029 fallen. Der Spitzensteuersatz würde damit dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert — nicht im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG).
Laut APA-Informationen stammt der Entwurf direkt aus dem SPÖ-geführten Ressort von Minister Marterbauer. Die neue Grenze von 500.000 Euro soll zudem nicht der Inflationsanpassung unterliegen.
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Gegenfinanzierung für den Kindermehrbetrag: Warum die SPÖ jetzt auf die Steuer setzt
Hinter dem Vorstoß steckt ein konkretes sozialpolitisches Ziel. Die SPÖ will den Kindermehrbetrag von derzeit 700 Euro auf 1.000 Euro jährlich pro Kind erhöhen. Die Mehrkosten sollen über die Ausweitung des Spitzensteuersatzes gegenfinanziert werden. In den Erläuterungen zum Entwurf heißt es, dass Familien in unteren Einkommenssegmenten von Preissteigerungen bei Wohnen, Energie, Lebensmitteln, Betreuung und Bildung besonders betroffen seien. Die Neuregelungen sollen ab dem Jahr 2027 in Kraft treten.
Das ist die Logik des SPÖ-Finanzministeriums: Wer weit über der halben Million verdient, zahlt etwas mehr — damit Kinder in einkommensschwachen Haushalten spürbar entlastet werden.
ÖVP-Generalsekretär Gstöttner sagt „Nein“: Keine neuen Steuern für die Sozialhilfereform
Die ÖVP ließ wenig Zeit verstreichen. Partei-Generalsekretär Markus Gstöttner wies den Vorschlag in einer Aussendung scharf zurück. „Die Reform der Sozialhilfe finanziert sich nicht über neue Steuern, sondern über einen klaren und fairen Grundsatz: Jene, die noch nie ins Sozialsystem eingezahlt haben, sollen nicht vom ersten Tag an die volle Leistung erhalten“, erklärte Gstöttner.
Wer versuche, die Sozialhilfereform mit Steuerforderungen zu verknüpfen, verkenne sowohl ihre Logik als auch ihre Zielsetzung, so der Generalsekretär weiter. Österreich habe bereits heute eine Staatsquote von 55 Prozent und eine Abgabenquote von 44 Prozent. Sein Fazit fiel unmissverständlich aus: „Das Letzte, was wir in Österreich jetzt brauchen, sind neue Steuern.“
Wo der Koalitionsstreit herkommt: Sozialhilfereform als Dauerkonflikt
Der Steuerstreit fällt in eine ohnehin angespannte Verhandlungsphase. Seit Monaten ringen SPÖ und ÖVP um die Reform des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes. Strittig ist unter anderem, wer ab wann Anspruch auf die volle Leistung hat. Die ÖVP besteht auf einer Wartefrist für Personen ohne Einzahlungsgeschichte ins österreichische Sozialsystem.
Die unterschiedlichen Positionen lassen sich so zusammenfassen:
- SPÖ: Spitzensteuersatz ab 500.000 Euro, unbefristet, zur Gegenfinanzierung des erhöhten Kindermehrbetrags auf 1.000 Euro ab 2027
- ÖVP: Kein Anknüpfen der Sozialhilfereform an neue Steuermaßnahmen, Beibehaltung der bisherigen Logik des Einzahlungsprinzips
- Aktueller Spitzensteuersatz: 55 Prozent, gültig ab 1 Million Euro Einkommen, befristet bis 2029
- SPÖ-Vorschlag: Absenkung der Schwelle auf 500.000 Euro, Entfristung, keine Inflationsanpassung
Was als Nächstes offen bleibt: Koalitionsverhandlungen ohne klares Ergebnis
Ob der Entwurf aus dem Finanzministerium in den laufenden Koalitionsverhandlungen eine Chance hat, ist derzeit vollkommen offen. Die ÖVP hat eine Verknüpfung von Sozialhilfereform und Steuerpolitik kategorisch abgelehnt. Ob die SPÖ-Länderchefs — deren Einfluss in der Partei zuletzt öffentlich diskutiert wurde — bei einem Streitpunkt dieser Größenordnung das letzte Wort verlangen werden, bleibt abzuwarten.
Wie die Koalition die Finanzierung des erhöhten Kindermehrbetrags ohne eine Anhebung des Spitzensteuersatzes sicherstellen will, hat die ÖVP bislang nicht beantwortet.
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