Am Dienstag, dem 8. Juli 2026, trat der Nationalrat in die entscheidende Phase seines sogenannten Parlament-Marathons ein — fünf Tage, in denen eine Reihe weitreichender Gesetzesvorhaben abgestimmt werden soll. Auf der Tagesordnung stand unter anderem eine Novelle des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes, kurz TNRSG, die den Umgang mit Nikotinprodukten in Österreich grundlegend neu regeln soll.
Der Entwurf hat es in sich: Einweg-E-Zigaretten sollen gänzlich verboten werden, Nikotinbeutel erstmals ausdrücklich unter das TNRSG fallen — und wer auf einem Kinderspielplatz Zigarettenstummel oder Vape-Abfälle wegwirft, riskiert beim ersten Vergehen bis zu 500 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 2.000 Euro Strafe. Die Frage ist, wen das neue Gesetz wirklich trifft und was sich konkret ändert.
Warum der Nationalrat jetzt handelt: Der Markt für Nikotinprodukte explodiert
Die Zahlen, die dem Gesetzesentwurf zugrunde liegen, sind bemerkenswert. Der Konsum von E-Zigaretten hat sich zwischen 2015 und 2020 verdoppelt — und stieg bis 2022 nochmals um mehr als das Dreifache an. Im Großhandel verzeichneten Nikotinprodukte innerhalb von nur zehn Jahren einen Anstieg um das 7,5-Fache.
Besonders alarmierend ist die Verbreitung unter Minderjährigen. Laut dem Gesetzesentwurf konsumierten im vergangenen Monat 18,7 Prozent der Buben und 8,3 Prozent der Mädchen Nikotinbeutel. Diese Zahlen haben den Druck auf die Koalition erhöht, rasch zu handeln.
Einweg-Vapes verboten: Was ab sofort nicht mehr verkauft werden darf
Das Herzstück der Novelle ist ein vollständiges Verkaufsverbot für elektronische Einweg-Zigaretten — unabhängig davon, ob das Produkt Nikotin enthält oder nicht. Begründet wird das Verbot im Entwurf mit der besonderen Attraktivität dieser Produkte für junge Menschen: Sie seien klein, günstig, auffällig gestaltet und in zahlreichen Geschmacksrichtungen erhältlich.
Gleichzeitig würden Einweg-Vapes laut Entwurf gesundheitliche Risiken für Lunge, Herz-Kreislauf-System, Gefäße, Immunsystem sowie für ungeborene Kinder bergen. Österreich folgt damit einer Entwicklung, die auch in Deutschland bereits beschlossen wurde.
Nikotinbeutel, Schnupfpulver, CBD-Beutel: Die neuen Regeln im Überblick
Künftig sollen tabakfreie Nikotinerzeugnisse ausdrücklich unter das TNRSG fallen. Das betrifft eine breitere Produktpalette als bisher:
- Nikotinbeutel (sogenannte Pouches) — mit Werbeverbot und Mindestpackungsgröße von 15 Konsumeinheiten
- Nikotin-Schnupfpulver
- Nikotin-Zahnstocher
- Tabak- und nikotinfreie Produkte wie koffeinhaltige Schnupfpulver sowie CBD- und Kräuterbeutel, die als mögliche Einstiegsprodukte für Kinder und Jugendliche gelten
Für Pouches gilt ab Inkrafttreten der Novelle ein striktes Werbeverbot. Die Mindestpackungsgröße soll verhindern, dass Einzelstücke oder Kleinstmengen günstig und niederschwellig an Jugendliche abgegeben werden.
Bis zu 2.000 € Strafe: Was auf Spielplätzen künftig verboten ist
Der vielleicht konkreteste Eingriff in den Alltag betrifft öffentliche Spielplätze. Geplant ist ein Wegwerfverbot für Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und deren Abfälle auf entsprechend gekennzeichneten Anlagen. Wer dort einen Zigarettenstummel fallen lässt oder eine gebrauchte Einweg-Vape entsorgt, muss beim ersten Verstoß mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro rechnen. Im Wiederholungsfall steigt die Strafe auf bis zu 2.000 Euro.
SP-Mandatarin Julia Herr kommentierte die Regelung gegenüber „Heute” unmissverständlich: „Wir verbieten, was längst verboten sein sollte. Tschickstummel haben auf einem Kinderspielplatz nichts verloren!”
Kontrolle gesichert: Verdeckte Testkäufe und strengerer Versandhandel
Damit die neuen Bestimmungen nicht ins Leere laufen, sieht der Entwurf auch eine Verschärfung der Kontrollmöglichkeiten vor. Der Versandhandel mit Nikotinprodukten soll genauer geregelt werden — ein Bereich, der bislang als schlecht überwachbar gilt.
Darüber hinaus sollen verdeckte Testkäufe ausdrücklich ermöglicht werden, um die Einhaltung von Altersgrenzen und Verkaufsverboten systematisch überprüfen zu können. Wie viele andere europäische Länder setzt Österreich damit auf ein Kontrollmodell, das auch im Lebensmittelrecht bereits bekannt ist.
Was nach der Abstimmung folgt — und was noch offen bleibt
Die Novelle muss nach der Abstimmung im Nationalrat noch den Bundesrat passieren, bevor sie in Kraft treten kann. Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten der Einzelbestimmungen — insbesondere des Einweg-Vape-Verbots — hat das zuständige Gesundheitsministerium bislang nicht kommuniziert.
Offen ist auch, wie schnell der Handel die neuen Vorgaben umsetzen kann und ob Übergangsfristen für bereits am Markt befindliche Bestände eingeräumt werden — eine Frage, die Trafikanten und Importeure gleichermaßen beschäftigt.



