Kurz nach 16 Uhr am Dienstagnachmittag, dem 16. September 2026, lagen neun Mobiltelefone griffbereit an der Kasse einer McShark-Filiale in der Linzer Innenstadt. Der Filialleiter hatte sie für einen vermeintlichen Kunden bereitgelegt, die Geräte wurden gerade eingescannt. Was dann geschah, dauerte nur wenige Sekunden.
Der 23-jährige Deutsche griff ohne Vorwarnung in die Tasche — und zog keinen Geldbeutel heraus, sondern ein Pfefferspraygerät. Was folgte, war ein brutaler Raubüberfall, der mehrere Mitarbeiter verletzte und eine Fahndung durch die Linzer Innenstadt auslöste.
Pfefferspray gegen zwei Mitarbeiter: Der Ablauf des Überfalls
Noch während die Handys an der Kasse eingescannt wurden, sprühte der Beschuldigte laut Angaben der Landespolizeidirektion Oberösterreich zuerst einem Mitarbeiter ins Gesicht, der in diesem Moment eine andere Kundin bediente. Dann wandte er sich dem Filialleiter zu und sprühte auch ihm das Reizgas direkt ins Gesicht.
Anschließend schnappte sich der 23-Jährige alle neun Mobiltelefone und flüchtete aus dem Geschäft. Die beiden Mitarbeiter waren durch das Pfefferspray vorübergehend außer Gefecht gesetzt — doch ein dritter Kollege nahm sofort die Verfolgung auf.
Verfolgung durch die Innenstadt: Zwei Handys zurückerobert
Der Mitarbeiter holte den Flüchtenden noch in unmittelbarer Nähe des Geschäfts ein und es gelang ihm, dem Deutschen zwei der gestohlenen Geräte zu entreißen. Der Räuber ließ sich davon nicht stoppen: Er setzte das Pfefferspray ein zweites Mal ein und lief weiter.
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Mit sieben der ursprünglich neun Handys entkam er zunächst. Die Polizei wurde alarmiert und leitete umgehend eine Fahndung ein.
Festnahme und Sicherstellung: Alle 9 Handys wieder aufgetaucht
Wenig später konnte der 23-jährige Deutsche festgenommen werden. Laut der Landespolizeidirektion Oberösterreich tauchten auch die restlichen sieben Mobiltelefone auf — sie wurden in unmittelbarer Nähe des Festnahmeorts gefunden und sichergestellt. Damit war die gesamte Raubbeute wieder in Polizeihanden.
Der Beschuldigte wurde nach seiner Festnahme in die Justizanstalt eingeliefert. Gegen ihn wird nun wegen schweren Raubes ermittelt.
Was dem Täter nun droht: Rechtliche Einordnung
Der Einsatz von Pfefferspray als Nötigungsmittel bei einem Diebstahl erfüllt in Österreich den Tatbestand des schweren Raubes nach Paragraph 143 des Strafgesetzbuches. Dabei ist entscheidend, dass eine Waffe oder ein dem gleichgestelltes Mittel — und dazu zählt auch Reizgas — zur Gewaltanwendung oder Drohung eingesetzt wird.
Auf schweren Raub stehen in Österreich bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe. Erschwerend könnte gewertet werden, dass der Beschuldigte das Spray mehrfach einsetzte — sowohl im Geschäft als auch während der Verfolgung.
McShark Linz: Nicht der erste Vorfall dieser Art im Handel
Pfefferspray-Überfälle auf Elektronikgeschäfte haben in den vergangenen Jahren in Österreich zugenommen. Betroffen sind vor allem Filialen, die hochpreisige Mobiltelefone offen präsentieren oder auf Kundenwunsch an die Kasse bringen. Die Tatweise folgt dabei oft demselben Schema:
- Der Täter gibt vor, mehrere Geräte kaufen zu wollen
- Er lässt sich die Ware an der Kasse vorlegen
- Er setzt Reizgas ein, um Mitarbeiter außer Gefecht zu setzen
- Er flüchtet mit den Geräten, bevor Hilfe eintrifft
- Bei Gegenwehr wird das Spray ein zweites Mal verwendet
Branchenvertreter fordern seit Längerem verbesserte Sicherheitsvorkehrungen in Elektronikmärkten, darunter Sicherheitsseile für Ausstellungsgeräte und klare Protokolle für Mitarbeiter im Umgang mit verdächtigen Kaufanfragen.
Ermittlungen laufen: Was als Nächstes passiert
Die Landespolizeidirektion Oberösterreich hat die Ermittlungen übernommen. Der 23-Jährige ist geständig, Einzelheiten zu seinen Hintergründen und einem möglichen Motiv nannte die Polizei zunächst nicht. Offen ist derzeit, ob der Deutsche bereits in Deutschland oder Österreich wegen ähnlicher Delikte aktenkundig ist — dieser Abklärung wird im Zuge des laufenden Verfahrens nachgegangen.
Wann die Staatsanwaltschaft Linz Anklage erhebt, stand zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht fest.
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