Am 1. Oktober 2026 hätte in Kroatien eine neue Preistransparenzpflicht in Kraft treten sollen — doch kurz vor dem Stichtag zog die Regierung in Zagreb die Notbremse. Restaurants und Geschäfte wären verpflichtet gewesen, neben dem aktuellen Verkaufspreis einen zweiten Betrag auszuweisen: einen historischen Vergleichspreis, der Kunden auf einen Blick zeigen sollte, wie stark sich die Preise verändert haben.
Doch aus dem geplanten Transparenzsystem wurde vorerst nichts. Wirtschaftsminister Ante Šušnjar stoppte die Reform — und die Frage, die österreichische Kroatien-Urlauber nun beschäftigt, lautet: Was ändert sich jetzt tatsächlich, und wann kommt die Regelung doch noch?
Kroatiens gestoppte Preisregel: Was ursprünglich geplant war
Die kroatische Regierung hatte die Maßnahme als Antwort auf die anhaltende Teuerung konzipiert. Betriebe hätten künftig zwei Preise ausweisen müssen: den tagesaktuellen Verkaufspreis sowie einen früheren Referenzpreis, damit Touristen und einheimische Konsumenten Preisentwicklungen unmittelbar erkennen können.
Bei Verstößen gegen diese Vorschrift hätten Sanktionen von bis zu 30.000 Euro gedroht. Der Druck auf Gastronomen und Händler wäre damit erheblich gewesen — sowohl finanziell als auch organisatorisch, denn die technische Umstellung der Kassensysteme und Preisschilder hätte Zeit und Geld gekostet.
Mehr zum Lesen
Šušnjars Kehrtwende: Warum der Minister bremste
Den Ausschlag gab massiver Widerstand aus der Wirtschaft. Vor allem Gastronomiebetriebe und Einzelhändler liefen gegen die Regelung Sturm und verwiesen auf zu kurze Umsetzungsfristen sowie unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand. Wirtschaftsminister Ante Šušnjar räumte ein, dass die Einwände berechtigt seien.
Wenn eine Regelung zu weitreichend angelegt sei oder zu wenig Zeit für die Umsetzung bleibe, sei es verantwortungsvoll, sie zu korrigieren, erklärte der Minister laut Angaben der kroatischen Regierung. Eine überarbeitete, bürokratieärmere Version der Vorschrift soll nun erarbeitet werden — mit dem ausdrücklichen Ziel, Konsumenten tatsächlichen Nutzen zu bringen, statt Betriebe zu überfordern.
Was Urlauber bis November 2026 wissen müssen
Für österreichische Reisende gilt zunächst: Der Kroatienurlaub verläuft wie gewohnt. Wer an der Adria essen geht oder in einem Laden einkauft, wird keinen verpflichtenden Preisvergleich auf der Speisekarte oder dem Preisschild vorfinden. Die Reform ist zwar verschoben, aber nicht abgesagt.
Das neue Inkrafttreten ist für den 17. November 2026 angesetzt. Bis dahin will die kroatische Regierung die Regelung überarbeiten und einen dauerhaften Rahmen für mehr Preistransparenz schaffen — einer, der nach Angaben des Ministeriums weniger Bürokratie mit sich bringt als der ursprüngliche Entwurf.
Hintergrund: Warum Kroatien überhaupt eingreifen wollte
Der Vorstoß ist kein Zufall. Kroatien kämpft seit dem Beitritt zur Eurozone im Jänner 2023 mit dem Vorwurf, dass Preise im Tourismusbereich teils sprunghaft gestiegen sind. Besonders in Küstenregionen wie Dubrovnik oder Split klagen Einheimische wie Urlauber über Gasthäuser und Märkte, die den Euro-Umstieg für kräftige Preiserhöhungen genutzt hätten.
Die geplante Doppelpreispflicht war der Versuch der Regierung, diese Entwicklung sichtbar zu machen — und damit zumindest sozialen Druck auf die Branche auszuüben. Dass ausgerechnet die Wirtschaft das Vorhaben zu Fall brachte, zeigt, wie heikel das Gleichgewicht zwischen Konsumentenschutz und Unternehmensinteressen in einem Land ist, dessen Wirtschaft so stark vom Tourismus abhängt.
- Geplantes Inkrafttreten der ursprünglichen Regel: 1. Oktober 2026
- Maximale Strafe bei Verstoß: 30.000 Euro
- Grund für den Stopp: Wirtschaftlicher Widerstand, zu kurze Umsetzungsfristen
- Zuständiger Minister: Ante Šušnjar, kroatischer Wirtschaftsminister
- Neues geplantes Inkrafttreten: 17. November 2026
Was nach dem 17. November noch offen bleibt
Ob die überarbeitete Fassung der Preistransparenzpflicht tatsächlich am 17. November 2026 kommt, ist noch nicht sicher. Die Regierung hat zwar ein neues Datum genannt, doch die konkreten Inhalte der reformierten Regelung sind noch nicht bekannt. Offen bleibt vor allem, welcher Referenzzeitraum für den historischen Vergleichspreis herangezogen werden soll und ob die Strafandrohung von bis zu 30.000 Euro bestehen bleibt.
Für Reisende, die nach dem Herbst einen Kroatienaufenthalt planen, könnte der November-Termin damit durchaus noch Auswirkungen haben — abhängig davon, wie weit die Überarbeitung bis dahin gediehen ist.
Ihre Meinung hilft uns










Das Gespräch geht weiter
Kommentare