Berlin, Dezember 2025: Beim Deutsch-Ukrainischen Wirtschaftsforum sitzt eine 57-jährige Unternehmerin nur wenige Meter hinter Bundeskanzler Friedrich Merz und dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj. Kein Sicherheitsdurchbruch, keine Warnsignale — zumindest nicht für die Augen der Öffentlichkeit. Ilona W., gut vernetzt in der Berliner Diplomaten- und Politszene, bewegte sich seit Jahren wie selbstverständlich in Kreisen, zu denen die meisten Menschen nie Zutritt erhalten.
Rund acht Monate nach ihrer Festnahme hat der deutsche Generalbundesanwalt nun Anklage gegen die Deutsch-Ukrainerin erhoben. Der Vorwurf wiegt schwer: geheimdienstliche Agententätigkeit für Russland. Wie sie mutmaßlich arbeitete, wen sie kontaktierte und was die Bundesanwaltschaft ihr konkret vorwirft — das zeigt die 74-seitige Anklageschrift in bemerkenswerter Detaildichte.
Die Anklage: Was dem Generalbundesanwalt in 74 Seiten vorliegt
Laut Recherchen des Spiegel wirft die Bundesanwaltschaft Ilona W. in der Anklageschrift „geheimdienstliche Agententätigkeit“ für einen fremden Nachrichtendienst vor. Der zunächst bestehende, schwerere Verdacht der Spionage „in besonders schwerem Fall“ habe sich nach den Ermittlungen dagegen offenbar nicht erhärtet.
Die 57-Jährige war am 21. Jänner von Beamten des Bundeskriminalamts in Berlin festgenommen worden. Gleichzeitig wurden die Wohnungen zweier früherer Mitarbeiter des deutschen Verteidigungsministeriums durchsucht — Männer, zu denen W. nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler Kontakt gehabt haben soll.
Nah an Selenskyj: Wie Ilona W. Zugang zu Hochsicherheitsveranstaltungen bekam
Die PR-Unternehmerin war in Berlin außergewöhnlich gut vernetzt. Sie führte einen Verein zur Förderung der Völkerverständigung, dessen Kuratorium laut Spiegel namhafte Unternehmer sowie ehemalige Abgeordnete von SPD und CDU angehören. Über Jahre besuchte sie Empfänge und Veranstaltungen, bei denen Botschafter, Diplomaten und bekannte Politiker ein- und ausgingen.
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Diesem Netzwerk verdankte sie offenbar ihren Platz beim Deutsch-Ukrainischen Wirtschaftsforum im Dezember 2025 in Berlin — jenem Forum, bei dem sie nur wenige Meter hinter Merz und Selenskyj saß. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr vor, bei solchen Gelegenheiten gezielt Informationen über Teilnehmer politischer Veranstaltungen gesammelt und weitergegeben zu haben.
Der GRU-Offizier: Wer hinter dem Decknamen „Andrej M.“ steckt
Nach Erkenntnissen der deutschen Spionageabwehr soll W. bereits seit November 2023 sensible Informationen an einen Kontaktmann in der russischen Botschaft in Berlin weitergeleitet haben. Bei diesem Mann handelt es sich den Ermittlungen zufolge um einen Offizier des russischen Militärgeheimdienstes GRU.
Andrej M., so sein Name in den Akten, soll als Vizeattaché getarnt in der Botschaft tätig gewesen sein. Er musste Deutschland Anfang des Jahres verlassen — ein Schritt, der in Geheimdienstkreisen als verdeckte Ausweisung gilt. Ein direkter Zugriff auf ihn ist damit vorerst ausgeschlossen.
Bundeswehr-Reservisten als Ziel: Der Vorwurf rund um das Treffen im Februar 2024
Die Anklage enthält einen besonders heiklen Vorwurf: Im Februar 2024 soll W. ihren mutmaßlichen Kontaktmann Andrej M. unter einem falschen Namen in eine Versammlung von Bundeswehrreservisten eingeschleust haben. Falls sich dieser Vorwurf vor Gericht bestätigt, würde er zeigen, dass die Spionagetätigkeit weit über das bloße Sammeln von Hintergrundinformationen hinausging.
Die Bundesanwaltschaft wirft W. zudem vor, Details zum sogenannten „NATO-Talk“ im November 2023 im Berliner Hotel Adlon zusammengetragen und weitergegeben zu haben. Zwei hochrangige Veranstaltungen, zwei mutmaßliche Informationslieferungen — in einem Zeitraum von gut einem Jahr.
Verteidigung kritisiert „weite Auslegung“ — und schweigt zur neuen Anklage
W.s Anwalt Martin Schüßler wollte sich gegenüber dem Spiegel zunächst nicht zu den konkreten Vorwürfen der Anklage äußern. Das ist wenig überraschend: Bereits im Frühjahr hatte die Verteidigung im Rahmen eines Haftprüfungsantrags die Bundesanwaltschaft wegen ihrer „weiten Auslegung“ des Straftatbestands der geheimdienstlichen Agententätigkeit öffentlich kritisiert.
Die Verteidigungslinie deutet darauf hin, dass das Verfahren die Frage aufwerfen wird, wo die Grenze zwischen strafbarer Agententätigkeit und — aus Sicht der Verteidigung — bloßer Informationsweitergabe verläuft. Diese Abgrenzung ist im deutschen Strafrecht nicht immer trennscharf.
Kammergericht Berlin: Was als nächstes entscheidet
Ob es tatsächlich zu einem Prozess kommt, muss nun das zuständige Gericht entscheiden. Lässt die Justiz die Anklage zu, soll sich Ilona W. vor einem Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts verantworten — einem der wenigen Gerichte in Deutschland, die für Verfahren dieser Sicherheitsstufe zuständig sind.
- Festnahme durch das Bundeskriminalamt: 21. Jänner 2026
- Mutmaßlicher Beginn der Agententätigkeit: November 2023
- Einschleusung beim Bundeswehr-Reservistentreffen: Februar 2024
- Deutsch-Ukrainisches Wirtschaftsforum mit Merz und Selenskyj: Dezember 2025
- Umfang der Anklageschrift: 74 Seiten
Gleichzeitig bleibt der mutmaßliche Führungsoffizier Andrej M. außer Reichweite der deutschen Justiz. Seine Ausweisung aus Deutschland zu Jahresbeginn bedeutet, dass ein zentraler Zeuge — oder Verdächtiger — für ein deutsches Gericht nicht greifbar ist.
Wann das Berliner Kammergericht über die Zulassung der Anklage entscheidet, ist bislang nicht bekannt — und damit auch nicht, ob Ilona W. noch in diesem Jahr vor Gericht steht.
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