Am Abend des 2. April roch es in einem Gemeindebau in Baumgarten so intensiv, dass die Nachbarn nicht länger schwiegen. Der Gestank aus einer Wohnung im Wiener Bezirk Penzing war so beißend, so unverkennbar, dass sie die Polizei alarmierten. Die Berufsfeuerwehr öffnete die Tür. Was die Einsatzkräfte im Inneren vorfanden, war die bereits stark verweste Leiche eines 41-jährigen Mannes.
Noch in derselben Nacht wurde der 36-jährige Mieter der Wohnung ausgeforscht und festgenommen. Bei seiner Einvernahme zeigte er sich geständig. Seither haben Ermittlungen des Wiener Landeskriminalamts weitere, erschreckende Details zutage gefördert — und jetzt steht die Mordanklage.
Der Fund in Wien-Penzing: Wochenlang unter dem Bett versteckt
Der tote Mann war kein Unbekannter für den Beschuldigten. Er war sein Freund. Laut rechtskräftiger Anklageschrift soll der 36-Jährige den 41-Jährigen in seiner Wohnung erwürgt und den Leichnam anschließend in Kunststofffolie eingewickelt haben. Danach legte er ihn unter sein eigenes Bett.
Wochenlang blieb der Tote dort verborgen. Der Beschuldigte soll die Wohnung in dieser Zeit weitgehend gemieden haben — offenbar wegen des immer unerträglicher werdenden Verwesungsgeruchs. Erst als Nachbarn die Polizei riefen, flog der grausige Fund auf.
Wodkaflasche als Auslöser: So eskalierte der Streit zum Mord
Die Anklageschrift rekonstruiert den Abend des Todes im Detail. Die beiden Männer hatten sich in der Wohnung getroffen, um gemeinsam Alkohol und Drogen-Ersatz-Präparate zu konsumieren. Dann stieß einer von ihnen versehentlich eine noch gefüllte Wodkaflasche um.
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Was folgte, eskalierte rasch. Das spätere Opfer soll dem 36-Jährigen zunächst eine leere Bierflasche auf den Kopf geschlagen und ihn verletzt haben. Das habe den Beschuldigten laut Staatsanwaltschaft „in Rage“ versetzt. Er griff seinerseits zu einer leeren Bierflasche, schlug auf seinen Freund ein. Der 41-Jährige stürzte zu Boden. Der Beschuldigte schlug weiter — und würgte ihn schließlich so lange, bis sich der Mann nicht mehr bewegte.
Schnittverletzungen am Hals: Versuchte Zerstückelung nicht ausgeschlossen
Die Obduktion, durchgeführt von Gerichtsmedizinern im Auftrag der Wiener Staatsanwaltschaft, ergab eindeutig, dass eine länger andauernde Halskompression durch Würgen die Todesursache war. Doch dabei blieb es nicht. Die Gutachter entdeckten zusätzlich Schnittverletzungen im Hals- und Nackenbereich des Opfers.
Diese Verletzungen müssen nicht zu Lebzeiten entstanden sein. Laut Anklage kann deshalb auch der Versuch einer nachträglichen Abtrennung von Körperteilen — und damit eine versuchte Zerstückelung der Leiche — nicht ausgeschlossen werden. Am Tatort wurde zudem eine abgebrochene Messerklinge sichergestellt.
Psychiatrisches Gutachten: Gefährlich, aber schuldfähig
Zum Tatzeitpunkt war der Beschuldigte laut Anklage erheblich berauscht. Ein psychiatrisches Gutachten stellte zudem eine schwere Persönlichkeits- und Verhaltensstörung fest, die auf jahrelangen Alkohol- und Drogenmissbrauch zurückzuführen sei. Zurechnungsunfähig soll der 36-Jährige dennoch nicht gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft geht allenfalls von einer verminderten Steuerungsfähigkeit aus — schuldfähig sei er jedenfalls gewesen.
Der psychiatrische Gutachter hält den Mann für gefährlich. Die Wiener Staatsanwaltschaft beantragt deshalb für den Fall einer Verurteilung neben der Strafe auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Nach seiner Festnahme erklärte der Beschuldigte, er könne sich nicht an alle Einzelheiten erinnern. Er sprach von einem „Nebel der Verdrängung seiner Gedanken“.
Geschworenenprozess am 23. Oktober: Was das Wiener Landesgericht entscheiden muss
Die wichtigsten Fakten des Verfahrens im Überblick:
- Tatort: Gemeindebau in Baumgarten, Wien-Penzing
- Leichenfund: 2. April, nach Hinweis von Nachbarn wegen Geruchsbelästigung
- Opfer: 41-jähriger Mann, Freund des Beschuldigten
- Beschuldigter: 36 Jahre alt, zum Tatzeitpunkt stark berauscht
- Todesursache laut Obduktion: länger andauernde Halskompression durch Würgen
- Verhandlung: 23. Oktober vor einem Geschworenensenat am Wiener Landesgericht
Verteidigerin Anita Schattner verzichtete auf einen Einspruch gegen die Mordanklage. Ob das Gericht tatsächlich Mord annimmt oder das Verfahren mit einem anderen Schuldspruch endet, liegt nun bei den Geschworenen. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Was am 23. Oktober noch offen bleibt
Zentrale Fragen wird der Geschworenenprozess am Wiener Landesgericht klären müssen: ob die Schnittverletzungen tatsächlich auf einen Zerstückelungsversuch hindeuten, wie stark die Beeinträchtigung des Beschuldigten zur Tatzeit die Schuldfähigkeit beeinflusste — und ob am Ende Mord, Totschlag oder ein anderer Tatbestand den Ausschlag gibt.
Wie das Wiener Landesgericht in vergleichbaren Fällen mit dem Antrag auf forensisch-therapeutische Unterbringung umgeht, dürfte dabei ebenso im Fokus stehen wie das psychiatrische Gutachten selbst, das die Gefährlichkeit des Angeklagten betont.
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