Es war der 7. August, als die Justizanstalt Klagenfurt einen 17-Jährigen in Untersuchungshaft aufnahm — wegen gefährlicher Drohungen und versuchter Brandstiftung. Er hatte laut Anklage Angehörige im familiären Umfeld mit dem Tod bedroht. Die Behörden ordneten Tatbegehungsgefahr an. Was folgte, war eine Zellengemeinschaft, die fast vier Wochen später in einer Tragödie endete.
Sein Zellennachbar: ein 19-Jähriger, der wegen Eigentumsdelikten eine Strafhaft verbüßte. Zwei-Personen-Haftraum, eine gemeinsame Tür — und offenbar kein ausreichendes Sicherheitsnetz dazwischen. Nun fragt die Volksanwaltschaft, warum niemand früher reagiert hat.
Der mutmaßliche Mord: Würgen, dann tödliche Schnitte am Hals
Bei seiner Einvernahme nach der Tat gestand der 17-Jährige, seinen Zellengenossen im Zuge eines Streits zunächst bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Danach soll er dem 19-Jährigen tödliche Schnitte am Hals zugefügt haben. Der junge Mann starb in der Justizanstalt Klagenfurt.
Nach seiner Festnahme folgten sofort Hinweise auf psychische Auffälligkeiten. Ein psychiatrisches Gutachten wurde in Auftrag gegeben — doch dieser Schritt kam, nachdem das Schlimmste bereits eingetreten war.
Volksanwältin Schwarz: „Dringender Aufklärungsbedarf“
Die Volksanwaltschaft leitete am Mittwoch, dem 4. September 2026, von sich aus ein Prüfverfahren ein. Auslöser waren Informationen über mögliche psychische Probleme des Tatverdächtigen, die bereits vor der Tat bekannt gewesen sein sollen.
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„Zu prüfen wird insbesondere sein, wann den Hinweisen auf psychische Beeinträchtigung nachgegangen wurde und ob es einer besonderen Form der Unterbringung bedurft hätte“, sagte Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP) gegenüber der APA. Sie sieht „dringenden Aufklärungsbedarf“ — eine Formulierung, die in ihrer Schärfe kaum misszuverstehen ist.
Systemversagen im Strafvollzug: Keine Fachkräfte, falsche Unterbringung
Schwarz machte gegenüber dem ORF Kärnten deutlich, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt. Die Justizanstalten seien für die Unterbringung und Betreuung psychisch kranker Menschen schlicht nicht ausreichend ausgestattet — strukturell, personell und fachlich.
„Es gibt Fälle, wo es um schwere psychiatrische Fälle geht, die definitiv in einer Justizanstalt nichts verloren haben. Die gehören entweder in ein forensisch-therapeutisches Zentrum oder in die Psychiatrie“, sagte Schwarz gegenüber dem ORF Kärnten. Und weiter: „Es fehlt an allen Ecken und Enden an Fachkräften. Die Justizwachebeamtinnen und -beamten tun ihr Bestes, aber das ist halt nicht genug, weil die Ausbildung nicht dementsprechend ist.“
Die Konsequenz, die Schwarz daraus zieht, ist klar: Es brauche ausgebildetes Fachpersonal — und an genau dem mangele es. Dieser Befund ist nicht neu. Bereits im März 2026 hatte die Volksanwaltschaft einen Schwerpunktbericht zur Versorgung psychisch erkrankter Menschen im Strafvollzug vorgelegt.
Was das Prüfverfahren klären soll — und was bisher offen bleibt
Das nun eingeleitete Verfahren der Volksanwaltschaft konzentriert sich auf eine zentrale Frage: Wie wurde im konkreten Fall mit den Hinweisen auf eine mögliche psychische Beeinträchtigung des 17-Jährigen umgegangen? Konkret geht es um folgende Punkte:
- Ab wann lagen Hinweise auf psychische Auffälligkeiten des Tatverdächtigen vor
- Ob und wann diese Hinweise intern weitergegeben wurden
- Ob eine Einzelunterbringung oder eine psychiatrische Verlegung geprüft wurde
- Warum der Verdächtige trotz der Vorwürfe — gefährliche Drohungen, versuchte Brandstiftung — mit einem anderen Häftling in einer Zelle untergebracht wurde
Die Volksanwaltschaft hat in Österreich das Recht, staatliche Einrichtungen von sich aus zu prüfen, ohne dass ein formeller Beschwerdeantrag gestellt werden muss. Von diesem Instrument macht Schwarz nun Gebrauch.
Klagenfurt ist kein Sonderfall: Ein strukturelles Problem im österreichischen Strafvollzug
Der Schwerpunktbericht vom März 2026 beschrieb bereits systemische Lücken: zu wenige Psychiater und Psychologen in den Justizanstalten, unklare Zuständigkeiten bei der Verlegung in forensisch-therapeutische Einrichtungen, und Justizwachebeamte, die therapeutische Aufgaben übernehmen müssen, für die sie nicht ausgebildet sind.
Wie viele Häftlinge in Österreich derzeit mit psychischen Erkrankungen in regulären Hafträumen untergebracht sind, anstatt in spezialisierten Einrichtungen, ist laut Volksanwaltschaft nicht vollständig erfasst. Genau diese Datenlücke war bereits im März als Problem benannt worden.
Was als Nächstes folgt
Der 17-jährige Tatverdächtige befindet sich weiterhin in Haft. Das psychiatrische Gutachten, das nach der Tat in Auftrag gegeben wurde, ist noch ausständig — sein Ergebnis dürfte auch für das Prüfverfahren der Volksanwaltschaft maßgeblich sein. Parallel läuft die Mordermittlung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt.
Ob das Verfahren der Volksanwaltschaft zu konkreten Empfehlungen an das Justizministerium führt, hängt davon ab, was die Prüfung über den Umgang mit den frühen Hinweisen auf die psychische Verfassung des 17-Jährigen ergibt — und dieser Teil der Geschichte ist noch nicht geschrieben.
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