Wissenswertes

Lift im Altbau Tirol: Wie 24 Quadratmeter Irene Sargs Freiheit blockieren

Lift im Altbau Tirol: Wie 24 Quadratmeter Irene Sargs Freiheit blockieren

Walter Sarg ist 75 Jahre alt. Jeden Tag nimmt er seine schwer behinderte Frau Irene auf den Rücken und trägt sie Stufe für Stufe durch das Treppenhaus ihres Gründerzeithauses in Tirol — mehr als 100 Stufen, hinunter und irgendwann wieder hinauf. Ein anderer Ausweg existiert nicht. Einen Lift gibt es in dem Altbau bislang nicht.

Artikel teilen

XRedditLinkedIn

Das könnte sich ändern. Eine Baubewilligung für einen Personenaufzug liegt bereits vor. Doch ein einziges Eigentümerpaar verweigert die Zustimmung — und damit steht ein Rechtsstreit bevor, dessen Ausgang nicht nur für die Familie Sarg wegweisend sein könnte.

Irene Sarg: Warum 100 Stufen zur täglichen Qual werden

Für Irene Sarg ist das eigene Zuhause ein Ort, den sie ohne fremde Hilfe kaum verlassen kann. Ihr Mann Walter — selbst bereits 75 Jahre alt — übernimmt diese körperlich anspruchsvolle Aufgabe täglich, Stock für Stock. Dass ein älterer Mann die Last allein trägt, macht die Situation noch dringlicher.

Ein Personenaufzug würde das ändern. Die Baubewilligung der zuständigen Tiroler Baubehörde ist bereits erteilt. Technisch wäre der Einbau also möglich — wäre da nicht das Problem mit dem Platz.

24 Quadratmeter: Der Kern des Konflikts

Der geplante Lift lässt sich weder im bestehenden Stiegenhaus noch auf sonstigen Allgemeinflächen des Hauses unterbringen. Für den Einbau müsste Wohnfläche weichen — konkret 24,06 Quadratmeter, die zwei Wohnungen betreffen, die der Frau von Clemens Barek gehören.

Neueste Beiträge

Mehr zum Lesen

Neues aus der Redaktion
01ÖBB-Reform 2026: Wie Andreas Matthä bis zu 80 Mio. Euro einsparen will02Herbstferien Badeziele: 8 warme Strände mit bis zu 26 °C Wassertemperatur im Oktober03Großglockner Überfüllung: Warum Experten trotz Ansturm-Videos Entwarnung geben

Besonders heikel: In der Erdgeschoßwohnung würde ausgerechnet das hellste Zimmer umgebaut. Es hätte danach kein Fenster mehr. Auch eine vermietete Wohnung im zweiten Stock müsste Fläche abgeben. Für Barek stellt das einen massiven Eingriff in das Eigentumsrecht seiner Frau dar.

Eigentumsrecht gegen Barrierefreiheit: Was Barek sagt

Laut Walter Sarg haben alle anderen Eigentümer im Haus dem Aufzugsprojekt bereits zugestimmt. Nur die Familie Barek verweigert ihre Unterschrift. Barek selbst zog gegenüber dem ORF eine klare Grenze: „Im allgemeinen Teil des Hauses, wo kein Eigentums- und kein Mietrecht betroffen sind, kann er fast alles machen, was er will“, wird er zitiert.

Die Aussage verdeutlicht den rechtlichen Kern der Auseinandersetzung. Sobald privater Wohnraum betroffen ist, endet für Barek die Bereitschaft zur Kooperation — unabhängig vom Grad der Behinderung der betroffenen Nachbarin.

Gerichtsverfahren: Walter Sarg will fehlende Zustimmung ersetzen lassen

Da eine einvernehmliche Lösung gescheitert ist, will Walter Sarg die Zustimmung des Eigentümerpaares nun gerichtlich ersetzen lassen. Österreichisches Wohnungseigentumsrecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass ein Gericht die Zustimmung eines Miteigentümers ersetzen kann — etwa wenn ein Vorhaben die Interessen der übrigen Eigentümer nicht wesentlich beeinträchtigt.

Ob diese Voraussetzungen hier erfüllt sind, wird das zuständige Gericht zu beurteilen haben. Die Kernfrage lautet: Wiegt das Recht auf Barrierefreiheit einer schwer behinderten Person schwerer als der Eingriff in 24,06 Quadratmeter privater Wohnfläche?

„Bürgeranwalt“ auf ORF 2: Der Fall kommt am 5. September ins Fernsehen

Die Geschichte der Familie Sarg wird in der ORF-2-Sendung Bürgeranwalt am 5. September 2026 um 18.00 Uhr ausgestrahlt. Das Format greift regelmäßig Fälle auf, in denen Bürgerinnen und Bürger mit behördlichen oder rechtlichen Hindernissen konfrontiert sind und öffentliche Aufmerksamkeit suchen.

  • Betroffene Person: Irene Sarg, schwer behindert
  • Ihr Mann: Walter Sarg, 75 Jahre alt
  • Zurückzulegende Stufen ohne Lift: mehr als 100
  • Benötigte Wohnfläche für den Lift: 24,06 Quadratmeter
  • Betroffene Wohnungen: 2, beide Eigentum der Frau von Clemens Barek
  • Baubewilligung: bereits erteilt
  • Gerichtsverfahren: von Walter Sarg eingeleitet

Die Sendung dürfte dem Fall zusätzliche öffentliche Sichtbarkeit verschaffen — was in solchen Nachbarschaftskonflikten erfahrungsgemäß den Einigungsdruck erhöht.

Was österreichisches Recht bei Lifteinbauten in Altbauten vorsieht

Im österreichischen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist geregelt, unter welchen Bedingungen Änderungen an einer Liegenschaft auch gegen den Willen einzelner Miteigentümer durchgesetzt werden können. Entscheidend ist, ob die Änderung als „wichtige Veränderung“ gilt und ob sie andere Eigentümer über das zumutbare Maß hinaus belastet.

Beim Einbau eines behindertengerechten Lifts sprechen humanitäre Gründe und das Gebot der Barrierefreiheit für den Antragsteller. Gegen ihn spricht, dass hier keine Allgemeinfläche, sondern private Wohnfläche beansprucht wird — ein Umstand, der die gerichtliche Abwägung deutlich schwieriger macht.

Wie das Gericht diese Abwägung letztlich trifft, bleibt offen — und mit ihr die Frage, wann Walter Sarg seiner Frau Irene das erste Mal mit dem Lift nach Hause fahren kann.

Artikel teilen

4 Min. Lesezeit

XRedditLinkedIn

Ihre Meinung hilft uns

War dieser Artikel lesenswert?

Das Gespräch geht weiter

Kommentare

Mitdiskutieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Mitdiskutieren

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Scroll to Top