Es war kurz nach Mitternacht im Landkreis Neuwied, als zwei Jäger gemeinsam durch die Dunkelheit des Westerwaldes zogen. Einer von ihnen stand in einem Maisfeld, der andere saß drei Meter über dem Waldboden auf einem Hochsitz — und wartete.
Um 0:25 Uhr fiel ein Schuss. Der 50-jährige Mann auf dem Hochsitz wurde tödlich getroffen. Was in dieser Nacht vom 30. September genau geschah und wie es dazu kommen konnte, ist nun Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen.
Der Schuss aus dem Maisfeld: Was bisher über den Unfallhergang bekannt ist
Nach ersten Erkenntnissen der Behörden gab ein 58-jähriger Jagdpächter den verhängnisvollen Schuss ab. Er befand sich zum Zeitpunkt der Schussabgabe in einem Maisfeld im Landkreis Neuwied — sein Jagdkollege saß in unmittelbarer Umgebung auf einem drei Meter hohen Hochsitz.
Weitere Details zum Unfallhergang sind noch ungeklärt. Wie groß die Entfernung zwischen Schütze und Opfer war und ob der Schütze seinerseits auf einem erhöhten Stand saß, konnte die Staatsanwaltschaft Koblenz bislang nicht bestätigen.
Wärmebildkamera vorhanden — aber eingesetzt?
Ein zentraler Punkt der Ermittlungen dreht sich um eine technische Frage. Thorsten Kahl, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz, erklärte: „Eine Wärmebildkamera war wohl vorhanden. Ob diese bei der Schussabgabe eingesetzt wurde, ist noch nicht geklärt.“
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Wärmebildkameras gehören bei der Nachtjagd — insbesondere der Schwarzwildjagd auf Wildschweine — zum üblichen Hilfsmittel, um Mensch und Tier im Dunkeln unterscheiden zu können. Ob das Gerät in jener Nacht genutzt wurde oder nicht, könnte für die rechtliche Bewertung des Falls entscheidend sein.
Fahrlässige Tötung: Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz laufen
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung aufgenommen. Eine vorsätzliche Tat schließen die Behörden nach aktuellem Stand aus — der Vorfall wird als tragischer Unfall eingestuft.
Der 58-jährige Schütze ist damit zunächst kein Beschuldigter im strafrechtlichen Sinne, steht aber im Mittelpunkt der laufenden Untersuchung. Ob Anklage erhoben wird, hängt vom Ergebnis der weiteren Ermittlungen ab.
Kein Einzelfall: Ähnlicher Jagdunfall in Nordrhein-Westfalen im Jänner
Der Vorfall im Westerwald reiht sich in eine beunruhigende Serie von tödlichen Jagdunfällen ein. Bereits im Jänner dieses Jahres kam es in Nordrhein-Westfalen zu einem vergleichbaren Tragedy: Ein 23-jähriger Jäger wurde auf einem Hochsitz tödlich getroffen, als ein Querschläger ihn traf.
Damals hatten mehrere junge Jäger versucht, ein Wildschwein zu erlegen. Das Projektil wurde abgelenkt, ein Fragment davon traf den jungen Mann auf seinem Stand. Auch in jenem Fall leiteten die Behörden Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung ein.
Hochsitz-Jagd bei Nacht: Wo das Risiko besonders groß ist
Nachtjagden auf Schwarzwild — in Österreich und Deutschland vor allem auf Wildschweine — gelten unter Sicherheitsexperten als besonders risikobehaftet. Die eingeschränkte Sichtbarkeit, bewegliche Gruppen von Jägern und die Schussdynamik in bewachsenem Gelände wie Maisfeldern erhöhen die Gefahr erheblich.
Jagdrechtler und Sicherheitsverantwortliche in den Jagdverbänden weisen regelmäßig auf folgende Risikofaktoren hin:
- Fehlende oder nicht genutzte Kommunikation über genaue Standorte aller Beteiligten
- Schussbahnen, die nicht auf Hindernisse im Hintergrund geprüft wurden
- Nachtjagd ohne verbindliche Absprache über Schusssektoren
- Unzureichender oder fehlerhafter Einsatz von Wärmebildtechnik
- Unterschätzung der Reichweite und Ablenkungsgefahr von Projektilen in dichter Vegetation
Ob einer oder mehrere dieser Faktoren im Fall des Westerwaldes eine Rolle spielten, wird die laufende Untersuchung zeigen müssen.
Was als Nächstes kommt: Obduktion und weitere Zeugenaussagen erwartet
Die Ermittler der Staatsanwaltschaft Koblenz werden in den kommenden Wochen den genauen Unfallhergang rekonstruieren. Dazu gehören die ballistischen Untersuchungen ebenso wie die Auswertung möglicher Aufnahmen der Wärmebildkamera und die Befragung weiterer Zeugen aus dem Jagdbetrieb.
Ob und wann Anklage gegen den 58-jährigen Jagdpächter erhoben wird, bleibt offen — ebenso die Frage, ob der Einsatz der Wärmebildkamera an jenem Abend die entscheidende Variable in diesem Fall darstellt.
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