Politik

Schulausflug Aerzen: Wie ein ungenutzter Notfall-Pen zur Ermittlung gegen 2 Lehrer führte

Schulausflug Aerzen: Wie ein ungenutzter Notfall-Pen zur Ermittlung gegen 2 Lehrer führte

Es war kurz vor 14 Uhr, als ein elfjähriger Schüler beim Schullandheim in Aerzen, Niedersachsen, plötzlich Atemnot bekam und das Bewusstsein verlor. Das gemeinsame Mittagessen lag gerade einmal rund 20 Minuten zurück. Was dann folgte — hektische Reanimationsversuche, ein alarmierter Rettungshubschrauber, rund 50 erschrockene Viertklässler — endete mit dem Tod des Buben.

Artikel teilen

XRedditLinkedIn

Nun richtet sich der Blick der Staatsanwaltschaft auf einen Gegenstand, der dabei war, aber nicht benutzt wurde: den Adrenalin-Notfall-Pen des Kindes. Zwei Lehrkräfte müssen sich wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen verantworten — und die zentrale Frage, warum der Pen ungenutzt blieb, ist bis heute offen.

Der 18. Juni in Aerzen: Was an diesem Mittag passierte

Der Vorfall ereignete sich am 18. Juni in einem Schullandheim in der niedersächsischen Gemeinde Aerzen, unweit von Hameln. Um 13.58 Uhr brach der Elfjährige aus der Region Hannover zusammen — Atemnot, dann Bewusstlosigkeit. Die beiden betreuenden Lehrkräfte begannen sofort mit der Reanimation und alarmierten den Notruf. Ein Rettungshubschrauber wurde angefordert.

Trotz aller Bemühungen konnte der Schüler nicht gerettet werden. Während die Notfallmaßnahmen liefen, hielten die Lehrer die übrigen knapp 50 Kinder vom Geschehen fern. Notfallseelsorger rückten an, um Schülerinnen und Schüler sowie das Lehrpersonal zu betreuen.

Kuhmilch-Allergie und ein Pen, der nicht eingesetzt wurde

Der Bub litt nachweislich an einer Kuhmilch-Allergie. Das vorläufige Obduktionsergebnis deutet auf eine schwere allergische Reaktion als Todesursache hin — endgültig geklärt ist das allerdings noch nicht. Ein allergologisches Gutachten steht aus; Hinweise auf eine andere Todesursache gibt es laut Ermittlungsstand bisher nicht.

Neueste Beiträge

Mehr zum Lesen

Neues aus der Redaktion
01Wiener Wohnbonus: Wie eine vierköpfige Familie mit 6,5 Mio. Euro Stadtbudget 10.000 Euro spart02Alexander Molz, Sommerhaus der Stars: Wie 6 Folgen RTL ein Paar zerstören03Neuer BMW 3er 2026: Was sich München an der Mittelklasse-Ikone getraut hat

Was die Ermittler besonders beschäftigt: Der Elfjährige hatte einen Adrenalin-Notfall-Pen bei sich. Solche Autoinjektoren — in Deutschland häufig unter dem Markennamen EpiPen bekannt — sind für genau solche lebensbedrohlichen Situationen vorgesehen. Der Pen blieb jedoch unbenutzt. Warum, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Fahrlässige Tötung durch Unterlassen: Was den Lehrern vorgeworfen wird

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zwei Lehrkräfte wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen — ein Straftatbestand, der greift, wenn jemand eine rechtlich gebotene Handlung unterlässt und dadurch den Tod eines Menschen verursacht. Im deutschen Strafrecht ist das in § 222 StGB geregelt.

Konkret prüfen die Ermittler, ob die Lehrer wussten, dass der Schüler den Pen mit sich führte, ob sie über dessen Anwendung informiert waren und warum er im entscheidenden Moment nicht eingesetzt wurde. Die Frage der Aufsichtspflicht und der schulischen Notfallvorbereitung steht damit ebenso im Raum.

Was das Gutachten noch klären muss

Das allergologische Gutachten, das den ursächlichen Zusammenhang zwischen der Kuhmilch-Allergie und dem Tod des Kindes abschließend bewerten soll, liegt noch nicht vor. Erst nach dessen Vorlage können die Ermittler einschätzen, ob eine rechtzeitige Injektion des Adrenalins den Jungen möglicherweise hätte retten können.

Bis dahin gilt für die beiden Lehrer die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen, über die die deutsche Bild zuerst berichtete, befinden sich in einem frühen Stadium. Angaben zu einem möglichen Verfahrensabschluss oder einer Anklageerhebung machte die Staatsanwaltschaft bislang nicht.

Schullandheim-Ausflüge und Notfallpläne: Was der Fall aufwirft

Der tragische Tod des Elfjährigen lenkt die Aufmerksamkeit auf eine Frage, die Schulen in Deutschland und Österreich gleichermaßen betrifft: Wie gut sind Lehrkräfte auf medizinische Notfälle bei Ausflügen vorbereitet? Zu den zentralen Punkten, die dieser Fall aufwirft, gehören:

  • Wissen Lehrpersonen, welche Schüler Notfallmedikamente bei sich tragen?
  • Sind sie in der Anwendung von Adrenalin-Autoinjektoren geschult?
  • Gibt es schulinterne Notfallpläne, die auch für mehrtägige Ausflüge gelten?
  • Wird die Übergabe medizinischer Informationen von Eltern an Begleitpersonen verbindlich dokumentiert?

In Österreich regelt das Bundesministerium für Bildung den Umgang mit chronisch kranken Schülerinnen und Schülern über Erlässe; eine bundesweit einheitliche Verpflichtung zur Schulung in der Anwendung von Notfall-Pens besteht jedoch nicht.

Wie es jetzt weitergeht

Die Staatsanwaltschaft wartet zunächst auf das abschließende allergologische Gutachten, bevor weitere Verfahrensschritte eingeleitet werden. Ob am Ende Anklage gegen die beiden Lehrer erhoben wird, hängt maßgeblich davon ab, was das Gutachten über den ursächlichen Zusammenhang ergibt und welche Erkenntnisse die weiteren Befragungen liefern.

Ob der Fall darüber hinaus zu einer breiten Debatte über verbindliche Notfallschulungen an Schulen führt, wird in den kommenden Wochen auch die zuständigen Bildungsministerien in Berlin und Hannover beschäftigen.

Artikel teilen

3 Min. Lesezeit

XRedditLinkedIn

Ihre Meinung hilft uns

War dieser Artikel lesenswert?

Das Gespräch geht weiter

Kommentare

Mitdiskutieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Mitdiskutieren

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Scroll to Top