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Fußfessel-Täterin Wien: Wie eine 50-Jährige eine MS-kranke Rollstuhlfahrerin mit Dronabinol betäubte und über 5.000 Euro stahl

Fußfessel-Täterin Wien: Wie eine 50-Jährige eine MS-kranke Rollstuhlfahrerin mit Dronabinol betäubte und über 5.000 Euro stahl

Am 26. Dezember 2025 öffnete eine Freundin die Wohnungstür in Wien-Stammersdorf und traute ihren Augen kaum. Die 66-jährige Bewohnerin, eine MS-Kranke im Rollstuhl, lag völlig desorientiert und durstig in ihrer Wohnung — nicht ansprechbar, nicht in der Lage zu erklären, was passiert war. Ihre Bankomat- und Kreditkarten waren verschwunden. Vom Handy der Frau waren in den Tagen davor Absagen zu Weihnachtsfeierlichkeiten verschickt worden, an die sie sich schlicht nicht erinnern konnte.

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Was sich hinter diesem Bild verbirgt, ist ein Fall, der die Grenzen zwischen Pflege und Verbrechen auf erschreckende Weise aufzeigt. Eine 50-jährige Griechin, die als persönliche Betreuerin engagiert worden war und zum Zeitpunkt der Taten noch eine Reststrafe mit der Fußfessel absaß, steht nun rechtskräftig verurteilt da — und das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat ihr drei Jahre unbedingte Haft aufgebrummt.

Wie das Vertrauen einer Schwerkranken systematisch ausgenutzt wurde

Im September 2024 lernte die 66-Jährige die Beschuldigte über eine Online-Plattform kennen. Die MS-Erkrankte suchte Unterstützung im Alltag, die Griechin bot sich an. Was die Rollstuhlfahrerin nicht wusste: Ihre neue Helferin war wegen Raubes bereits vorbestraft und verbüßte den Rest ihrer damaligen Strafe unter elektronischer Aufsicht — also mit Fußfessel.

Mehr als ein Jahr lang schien die Beziehung zu funktionieren, die beiden Frauen freundeten sich sogar an. Doch ab November 2025 soll die Betreuerin damit begonnen haben, der kranken Frau heimlich Medikamente ins Essen zu mischen. Mittel, die benommen und schläfrig machen. Schrittweise, unauffällig — bis Weihnachten 2025 alles eskalierte.

Dronabinol im Essen: Was die Täuschung über Monate möglich machte

Laut dem Verfahren am Wiener Landesgericht für Strafsachen erhielt das Opfer eine Überdosis Dronabinol — einen synthetischen Wirkstoff aus dem Bereich der Cannabinoide, der in der Medizin zur Linderung von Übelkeit und Schmerzen eingesetzt wird, in hoher Dosierung aber starke Desorientiertheit auslösen kann. Die 66-Jährige hatte keine Chance, den Betrug zu bemerken.

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Rund um Weihnachten 2025 nutzten die Beschuldigte und zwei ihrer Angehörigen die Handlungsunfähigkeit des Opfers gezielt aus. Die Tochter der Täterin (29 Jahre) und ihr Sohn (18 Jahre) sollen ebenfalls Geld abgehoben haben. Insgesamt kamen laut Anklageschrift mehr als 5.000 Euro vom Konto der Wienerin abhanden. Erst als die 66-Jährige ihre Finanzen überprüfte, flog der Betrug auf.

Festnahme im Februar, Geständnis vor dem Wiener Landl

Mitte Februar 2026 klickten für die 50-Jährige die Handschellen — verteidigt wurde ihre Mandantin vor Gericht von Strafverteidiger Marcus Januschke. Vor dem Wiener Landesgericht für Strafsachen, im Wiener Volksmund „Landl“ genannt, legte die Angeklagte schließlich ein Geständnis ab.

Sie bekannte sich schuldig in den Punkten:

  • Körperverletzung durch heimliches Verabreichen von Dronabinol
  • Quälen einer wehrlosen Person
  • Gewerbsmäßiger Diebstahl
  • Betrug

Das Gericht verhängte drei Jahre unbedingte Haft. Dass eine Fußfessel diesmal nicht in Betracht kommt, gilt als gesichert — sie hatte die erste Bewährungschance offenbar genutzt, um ein neues Opfer zu suchen.

Was der Fall über Online-Pflegevermittlung und Vorstrafen aussagt

Der Fall wirft eine unbequeme Frage auf: Welche Überprüfungspflichten bestehen bei der Vermittlung von Betreuungspersonen über digitale Plattformen? Nach österreichischem Recht ist die gewerbsmäßige Personenbetreuung im Haushaltsbereich im Hausbetreuungsgesetz geregelt. Eine zwingende Vorlage eines Leumundszeugnisses durch die Plattform selbst ist darin nicht verpflichtend festgeschrieben.

Die Bundesarbeiterkammer hatte bereits in ihrer Stellungnahme vom Frühjahr 2025 auf Schutzlücken bei der 24-Stunden-Betreuung hingewiesen und strengere Zulassungsregeln für Vermittlungsplattformen gefordert. Ob der Wiener Fall zu einer gesetzlichen Nachschärfung führt, ist derzeit offen.

Was nach dem Urteil noch ungeklärt bleibt

Das Urteil gegen die 50-Jährige ist gefallen, doch für das Opfer sind zentrale Fragen ungelöst. Ob und in welchem Umfang die gestohlenen 5.000 Euro zurückerstattet werden, hängt von einem möglichen Zivilverfahren ab. Die Mitbeschuldigten — Tochter und Sohn der Verurteilten — befinden sich nach Informationen der Redaktion noch im laufenden Verfahren; ein rechtskräftiges Urteil gegen sie steht aus.

Für die 66-jährige Rollstuhlfahrerin aus Wien-Stammersdorf bedeutet das Urteil zunächst Gewissheit darüber, was ihr widerfahren ist — und die Aussicht, dass die Frau, die ihr Vertrauen missbrauchte, für zumindest drei Jahre nicht mehr auf freiem Fuß ist.

Ob das Strafmaß auf dem Beschwerdeweg noch angefochten wird, war zum Redaktionsschluss nicht bekannt.

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