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Josefstadt-Gefängnis: Wie Sporrers neue Haftregeln 1.200 Insassen entlasten sollen

Josefstadt-Gefängnis: Wie Sporrers neue Haftregeln 1.200 Insassen entlasten sollen

Mittwochvormittag, Wickenburggasse 18, Wien-Josefstadt. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) geht durch die Gänge des sogenannten Grauen Hauses — nicht als Besucherin, sondern als jemand, der Antworten braucht. Sie spricht mit Justizwachebeamten, mit der Anstaltsleitung, mit Personalvertretern. Was sie dort sieht, ist ein System, das an seine Grenzen gestoßen ist: rund 1.200 Insassen in einer Anstalt, die wegen laufender Sanierungsarbeiten derzeit nur etwa 800 Haftplätze statt der regulären 1.000 bietet.

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Die Situation in der Justizanstalt Josefstadt ist die schärfste Zuspitzung eines Problems, das Österreichs Gefängnisse seit Monaten belastet: Überbelag, Personalmangel, steigende Spannungen unter den Insassen. Wie die Ministerin darauf reagiert — und welche Gesetzesänderungen ab 1. Jänner 2027 gelten sollen — ist nun klarer.

Josefstadt am Limit: 400 Häftlinge über der Sanierungskapazität

Die Justizanstalt Josefstadt ist die größte Haftanstalt Österreichs. Normalerweise fasst sie rund 1.000 Personen — doch durch laufende Bauarbeiten stehen derzeit nur etwa 800 Plätze zur Verfügung. Gleichzeitig sind rund 1.200 Menschen dort untergebracht. Das entspricht einer Auslastung von 50 Prozent über der aktuell verfügbaren Kapazität.

Die im Justizministerium eingerichtete Taskforce Belagsmanagement arbeitet seither an Entlastungsmaßnahmen: Häftlinge werden in weniger ausgelastete Justizanstalten überstellt. Die Mutter-Kind-Abteilung und jugendliche männliche Insassen wurden bereits verlegt. Wie schnell der Rückstau abgebaut werden kann, hängt auch davon ab, was das Parlament in den kommenden Wochen beschließt.

Sporrers Krisengipfel: Alle Parteien sollen an einen Tisch

„Mir ist es wichtig, die Situation in der Justizanstalt Josefstadt unmittelbar mit der Anstaltsleitung, den Bediensteten und den Personalvertretern zu besprechen. Der direkte Austausch zeigt, dass wir jetzt rasch handeln und auch mit gesetzlichen Maßnahmen zur Entlastung beitragen müssen“, sagte Anna Sporrer, Justizministerin der SPÖ, nach ihrem Besuch am 10. September 2026.

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Noch im September will Sporrer die Justizsprecher aller Parlamentsparteien zu einem überparteilichen Beratungsgipfel ins Ministerium holen. „In dieser herausfordernden Situation brauchen wir einen politischen Schulterschluss über Parteigrenzen hinweg“, betonte sie. Es gehe um Sicherheit in den Anstalten, bessere Arbeitsbedingungen für das Personal und einen menschenwürdigen Strafvollzug.

Neue Haftregeln ab 2027: Was das Strafvollzugsgesetz ändern soll

Ab Ende September behandelt der Nationalrat eine Novelle des Strafvollzugsgesetzes. Sie soll mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Die geplanten Änderungen betreffen zwei zentrale Bereiche:

  • Haft im Herkunftsland: Verurteilte mit rechtskräftigem Aufenthaltsverbot sollen nach Verbüßung der Hälfte ihrer Strafe leichter in ihr Herkunftsland überstellt werden können — künftig auch ohne ihre Zustimmung, sofern keine schweren Straftaten vorliegen.
  • Schwitzen statt Sitzen: Gemeinnützige Arbeit soll künftig nicht nur bei Ersatzfreiheitsstrafen, sondern auch bei kurzfristigen Freiheitsstrafen als Alternative möglich werden. Ein entsprechender Vorschlag wird derzeit ausgearbeitet und soll allen Parlamentsparteien zeitnah vorgestellt werden.

Parallel dazu treibt das Justizministerium bilateral und auf EU-Ebene die Umsetzung des Prinzips „Haft in der Heimat“ voran — ein Vorhaben, das bereits im Ministerrat beschlossen wurde und laut Ministerium bis zu 300 Häftlinge betreffen könnte.

„Schwitzen statt Sitzen“: Was hinter der Formel steckt

Das Schlagwort klingt eingängig, dahinter steckt aber ein ernsthafter rechtspolitischer Ansatz. Bisher war gemeinnützige Arbeit als Strafersatz hauptsächlich für sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen vorgesehen — also für Fälle, in denen jemand eine Geldstrafe nicht zahlen kann und deshalb ins Gefängnis muss. Nun soll dieses Modell ausgeweitet werden.

Der geplante Mechanismus würde bedeuten, dass Gerichte bei kurzen Haftstrafen künftig direkt gemeinnützige Arbeit anordnen können, ohne dass der Verurteilte überhaupt eine Zelle betritt. Das würde den Belag in den Justizanstalten unmittelbar reduzieren — und gleichzeitig einer Resozialisierung dienen, die im geschlossenen Vollzug kaum möglich ist.

Was die Volksanwaltschaft seit Monaten fordert

Die prekäre Lage in Österreichs Haftanstalten ist kein neues Thema. Die Volksanwaltschaft hat wiederholt Alarm geschlagen — zuletzt am 10. September 2026, dem Welttag der Suizidprävention, mit einem Bericht über steigende Suizidraten im österreichischen Strafvollzug. Personalvertreter aus niederösterreichischen Justizanstalten hatten bereits Anfang 2026 öffentlich vor einer dramatischen Situation gewarnt.

Dass Sporrer nun persönlich in die Josefstadt fuhr, wird von Beobachtern als Signal gewertet. Ob der überparteiliche Krisengipfel die nötige parlamentarische Mehrheit für die Novelle sichern kann, bleibt die entscheidende Frage der kommenden Wochen.

Parlamentarische Beratungen starten Ende September 2026

Der Zeitplan ist eng. Die Novelle des Strafvollzugsgesetzes muss noch vor Jahresende durch das Parlament, damit sie wie geplant am 1. Jänner 2027 in Kraft treten kann. Bis dahin läuft die Taskforce Belagsmanagement im Justizministerium weiter — mit dem Ziel, den Druck auf die Josefstadt durch Verlegungen in andere Anstalten schrittweise zu senken.

Ob die geplante Ausweitung von „Schwitzen statt Sitzen“ auf kurzfristige Freiheitsstrafen verfassungsrechtlich und praktisch umsetzbar ist, wird im Begutachtungsverfahren zu klären sein — ein Prozess, der erfahrungsgemäß auch unerwartete Hürden bringen kann.

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