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ORF-Reform 2026: Was 50+ Organisationen ab September vom Sender fordern

ORF-Reform 2026: Was 50+ Organisationen ab September vom Sender fordern

Am 10. September 2026 öffnet in Wien ein „ORF-Zukunftsforum“ seine Türen — zwei Tage, in denen die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verhandelt werden soll. Noch bevor die erste Sitzung beginnt, liegt ein ungewöhnlich konkretes Reformpapier auf dem Tisch: Das „Österreichische Netzwerk Zivilgesellschaft“ (ÖNZ), ein Zusammenschluss von mehr als 50 gemeinnützigen Organisationen, hat einen umfassenden Forderungskatalog veröffentlicht.

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Darin geht es nicht um Randkorrekturen. Das ÖNZ verlangt eine strukturelle Neugründung des ORF — vom Schutz der Finanzierung in der Verfassung bis hin zu einem Losverfahren bei der Besetzung von Gremiumsmitgliedern. Wie das konkret aussehen soll, und wo die größten Konfliktlinien liegen, zeigt ein Blick in das Papier.

Parteipolitik raus: Was das ÖNZ unter Entpolitisierung versteht

Kern der Forderungen ist ein ORF, der „frei und unabhängig von parteipolitischem Einfluss“ agieren kann, wie das ÖNZ in seiner Aussendung vom 7. September 2026 festhält. Das klingt zunächst selbstverständlich — ist es aber nicht, wenn man sich die bisherige Praxis ansieht. Parteien entsenden seit Jahrzehnten Vertrauensleute in die Gremien des Senders, und die Besetzung von Führungspositionen folgt häufig der politischen Arithmetik des Tages.

Das Netzwerk will diesen Mechanismus kappen. Der Anteil direkt parteipolitisch entsandter Mitglieder im Publikumsrat soll auf maximal ein Drittel begrenzt werden. Den Rest sollen Vertreter der Zivilgesellschaft stellen — und ein Teil der Sitze soll künftig per Losverfahren nach dem Schöffen-Prinzip vergeben werden. Das bedeutet: Bürgerinnen und Bürger könnten, ähnlich wie bei einer Geschworenenauswahl, zufällig in das zentrale Kontrollgremium des Senders berufen werden.

Publikumsrat gestärkt, Stiftungsrat verkleinert: Die neue Gremienstruktur

Der Publikumsrat soll laut ÖNZ-Konzept zum eigentlichen Machtzentrum werden. Als „zentrales Repräsentationsorgan“ soll er künftig maßgeblich bei strategischen Entscheidungen mitwirken — einschließlich der Wahl der Generaldirektion. Das wäre ein erheblicher Bedeutungsgewinn gegenüber dem heutigen Status.

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Parallel dazu soll der bisherige Stiftungsrat in einen verkleinerten, professionellen Verwaltungsrat umgebaut werden. In diesem Gremium soll auch der Redaktionsausschuss direkt vertreten sein — eine Forderung, die dem journalistischen Personal des Hauses mehr institutionelles Gewicht geben würde. Wie viele Sitze der neue Verwaltungsrat umfassen soll, lässt das Papier noch offen.

Acht Jahre, keine Wiederwahl: Die geplanten Regeln für ORF-Direktoren

An der Führungsspitze des Senders soll das Vier-Augen-Prinzip eingeführt werden. Die bisherige Alleingeschäftsführung, bei der ein Generaldirektor die operative Kontrolle faktisch alleine ausübt, würde damit der Vergangenheit angehören. Das ÖNZ sieht darin eine Absicherung gegen zu viel Machtkonzentration in einer einzigen Person.

Dazu kommt eine klare zeitliche Begrenzung: Direktoren sollen künftig für einmalig acht Jahre bestellt werden. Eine Wiederwahl wäre ausgeschlossen. Damit soll verhindert werden, dass sich Führungskräfte über mehrere Amtszeiten hinweg politisch anpassen, um ihre Stellung zu sichern. Sämtliche Direktions- und Führungspositionen — ausdrücklich auch jene in den Landesstudios — sollen in gemeinsamen Sitzungen von Publikums- und Verwaltungsrat gewählt werden, mit verpflichtenden öffentlichen Hearings und nach Standards des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes.

Finanzierung in die Verfassung: Warum das ÖNZ das Bundesbudget ablehnt

Eine der weitreichendsten Forderungen betrifft das Geld. Das ÖNZ will sowohl das Finanzierungsmodell als auch den öffentlich-rechtlichen Kernauftrag des ORF verfassungsrechtlich absichern. Ein Sender, dessen Budget von jährlichen Parlamentsmehrheiten abhängt, ist politisch erpressbar — diese Logik steht hinter dem Vorschlag.

Explizit abgelehnt wird dabei das Modell einer Finanzierung über das Bundesbudget, wie es die FPÖ fordert. Das ÖNZ sieht darin eine direkte Abhängigkeit von der jeweiligen Regierung. Als weiteres Instrument zur Sicherung der Pressefreiheit nennt das Netzwerk ein Weisungsverweigerungsrecht für ORF-Journalisten — eine rechtliche Absicherung, die es Redakteuren erlauben würde, redaktionell unzulässige Anweisungen formal zu verweigern.

„Licht ins Dunkel“ und Expertenbeteiligung: Was das Reformpapier sonst noch fordert

Das ÖNZ unterstreicht auch die gesellschaftliche Verantwortung des Senders. Humanitäre Initiativen wie „Licht ins Dunkel“ und „Nachbar in Not“ sowie der Umweltbeirat sollen als gesetzlicher Kernauftrag dauerhaft verankert bleiben — und nicht dem Spardruck zum Opfer fallen.

Schließlich richtet das Netzwerk eine klare Erwartung an das Zukunftsforum selbst: Es dürfe nicht bei einer unverbindlichen Themensammlung stehen bleiben. Gefordert werden ein verbindlicher Zeitplan, ein ordentliches Begutachtungsverfahren sowie die strukturierte Einbindung von Experten, zivilgesellschaftlichen Organisationen und ORF-Redaktionen in den weiteren Reformprozess.

Was beim Zukunftsforum ab 10. September auf dem Spiel steht

Das zweitägige ORF-Zukunftsforum am 10. und 11. September 2026 findet in einem politisch aufgeladenen Umfeld statt. Der Sender kämpft laut internen Berechnungen mit einem Budgetloch von rund 93 Millionen Euro, die ORF-Gebühr könnte auf mehr als 200 Euro pro Jahr steigen, und die neue Führungsspitze ist noch keine drei Monate im Amt.

  • Parteipolitische Mitglieder im Publikumsrat: künftig maximal ein Drittel
  • Losverfahren nach Schöffen-Prinzip für einen Teil der Gremiumssitze
  • Funktionsperiode der Direktoren: einmalig acht Jahre, keine Wiederwahl
  • Vier-Augen-Prinzip statt Alleingeschäftsführung
  • Verfassungsrechtliche Absicherung von Finanzierung und Kernauftrag
  • Weisungsverweigerungsrecht für Journalisten
  • Fortführung von „Licht ins Dunkel“ als gesetzliche Pflicht

Ob die Regierung das Papier des ÖNZ als Grundlage für eine gesetzliche Reform aufgreift, ist derzeit offen — die Positionen der Koalitionspartner zu zentralen Punkten wie Verfassungsrang und Gremienstruktur liegen noch weit auseinander.

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