Politik

Mordprozess Leoben: Warum eine 39-Jährige ihren Sohn Samuel tötete – und was das Gericht jetzt entscheiden muss

Mordprozess Leoben: Warum eine 39-Jährige ihren Sohn Samuel tötete – und was das Gericht jetzt entscheiden muss

Es war ein Freitagnachmittag Ende Jänner 2026, als aus einer Wohnung in Leoben ein Notruf einging, der die Einsatzkräfte der Steiermark erschaudern ließ. Die Mutter selbst hatte den Notruf abgesetzt. Doch als die Rettung eintraf, war ihr elfjähriger Sohn Samuel bereits tot – getötet durch zahlreiche Messerstiche in den eigenen vier Wänden.

Artikel teilen

XRedditLinkedIn

Nun, mehr als sieben Monate später, kommt der Fall vor ein Geschworenengericht am Justizzentrum Leoben. Was die Angeklagte als Motiv angegeben hat, ist kaum zu fassen – und wirft Fragen auf, die der Prozess beantworten muss.

Die Tat: Messerstiche in der gemeinsamen Wohnung in Leoben

Die 39-jährige Mutter soll ihren Sohn Samuel in der gemeinsamen Wohnung in Leoben mit mehreren Messern getötet haben. Laut den bisherigen Ermittlungen handelte es sich um eine Vielzahl von Stichen – mehrere Messer wurden am Tatort sichergestellt. Die Mutter selbst rief danach den Notruf. Für den Buben kam jede Hilfe zu spät.

Zunächst schwieg die Frau nach ihrer Festnahme eisern. Erst in einer späteren Einvernahme ließ sie sich zu einer Aussage bewegen, die laut Kleiner Zeitung das Ermittlerteam erschütterte: Sie habe ihren Sohn „vor einem schlechten Leben“ bewahren wollen.

Das verstörende Motiv: „Wollte ihm Schlechtes ersparen“

Was genau die 39-Jährige mit dieser Aussage meinte, blieb im Vorfeld des Prozesses offen. Ob sie von einer realen Gefahr für das Kind ausging, ob psychische Wahnvorstellungen eine Rolle spielten oder ob die Aussage eine andere Bedeutung trägt – das zu klären ist nun Aufgabe des Schwurgerichts.

Neueste Beiträge

Mehr zum Lesen

Neues aus der Redaktion
01Vivo X500 Pro Max: 200-MP-Zeiss-Kamera und 400-mm-Zoom kommen im Oktober nach Europa02Mauritius-Tag, 22. September: Was die Bauernregel über den Sturmwinter verrät03Wiener Donaustadt-Crash: Wie ein vergessener Schlüssel ein Auto vor dem Totalschaden bewahrte

Klar ist: Das psychiatrische Gutachten, das im Zuge der Untersuchungshaft erstellt wurde, kommt zu einem für viele überraschenden Schluss. Die Angeklagte soll zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen sein. Eine verminderte Schuldfähigkeit oder gar Unzurechnungsfähigkeit wird demnach von den Sachverständigen nicht angenommen.

Gutachten: Weder Drogen noch Unzurechnungsfähigkeit – was das für den Prozess bedeutet

Neben dem psychiatrischen Befund liegt dem Gericht auch ein toxikologisches Gutachten vor. Dessen Ergebnis ist eindeutig: Alkohol, Drogen oder sonstige berauschende Substanzen spielten zum Tatzeitpunkt keine Rolle. Damit entfällt einer der häufigsten Verteidigungsansätze in derartigen Verfahren.

Die Kombination aus festgestellter Zurechnungsfähigkeit und dem Fehlen einer Substanzeinwirkung dürfte die Verhandlung erheblich belasten. Für die Verteidigung bleibt der inhaltliche Gehalt des Motivs – was die Angeklagte tatsächlich mit „Schutz vor einem schlechten Leben“ meinte – möglicherweise der einzige Ansatzpunkt.

Mordprozess am Montag: Geschworenensenat in Leoben erwartet vollen Saal

Der Prozess startet am Montag, dem 22. September 2026, am Justizzentrum Leoben. Verhandelt wird vor einem Geschworenensenat, wie es bei Mordanklagen in Österreich vorgeschrieben ist. Das öffentliche Interesse ist nach Angaben des Justizzentrums groß – mit einem vollen Verhandlungssaal wird gerechnet.

Grundsätzlich ist bei einem Schuldspruch wegen Mordes nach § 75 Strafgesetzbuch eine lebenslange Freiheitsstrafe oder eine Freiheitsstrafe von zehn bis zwanzig Jahren vorgesehen. Das Urteil könnte noch am selben Tag fallen. Die Unschuldsvermutung gilt.

Hilfsangebote bei Gewalt und psychischen Krisen in Österreich

Fälle wie dieser erinnern daran, wie wichtig niederschwellige Unterstützungsangebote sind. In Österreich stehen rund um die Uhr folgende kostenlose Notrufnummern zur Verfügung:

  • Frauenhelpline: 0800 222 555 (kostenlos, 24 Stunden)
  • Männernotruf: 0800 246 247 (kostenlos, 24 Stunden)
  • Rat auf Draht: 147 (für Kinder und Jugendliche)
  • Autonome Frauenhäuser Wien: 01 / 544 08 20
  • Polizei-Notruf: 133

Das Angebot der Rat auf Draht-Hotline richtet sich auch an Erwachsene, die sich Sorgen um Kinder in ihrem Umfeld machen, und vermittelt rasch an die zuständigen Fachstellen weiter.

Ob das Geschworenengericht in Leoben noch am Montag ein Urteil spricht oder ob der Prozess in weitere Verhandlungstage geht, wird auch davon abhängen, wie umfangreich die Befragung der Sachverständigen ausfällt.

Artikel teilen

3 Min. Lesezeit

XRedditLinkedIn

Ihre Meinung hilft uns

War dieser Artikel lesenswert?

Das Gespräch geht weiter

Kommentare

Mitdiskutieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Mitdiskutieren

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Scroll to Top