Grasser-Urteil Wien: Wie gefälschte E-Mails eine Richterin zu Fall bringen sollten

Am 19. Mai 2026 klickten in der öffentlichen Bibliothek der Arbeiterkammer Wien, Prinz-Eugen-Straße, die Handschellen. Ein 60-jähriger IT-Forensiker und Datenanalytiker wurde festgenommen — ausgerechnet an jenem Ort, an dem er die gefälschten Beweise hergestellt haben soll. Was nach einem gewöhnlichen Betrugsfall klingt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als ein Angriff auf die Grundfesten eines der aufsehenerregendsten Strafverfahren der österreichischen Nachkriegsgeschichte.

Denn das Ziel des Mannes war kein geringeres, als das rechtskräftige Urteil gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser im BUWOG-Prozess zu kippen — und die Richterin, die ihn verurteilt hatte, als befangen und bestechlich darzustellen. Wer steckte dahinter, wie weit reichten die Fäden, und was bleibt am Ende übrig? Die Staatsanwaltschaft Wien hat Antworten, doch nicht auf alle Fragen.

Das Grasser-Urteil: Was der OGH im März 2025 besiegelte

Im März 2025 bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) die Verurteilung Karl-Heinz Grassers im BUWOG-Prozess. Das Urteil wurde damit rechtskräftig — ein juristisches Endstadium, das eigentlich keinen Spielraum mehr lässt. Nur ein außerordentliches Rechtsmittel, etwa der Nachweis einer Befangenheit der erkennenden Richterin, hätte noch eine Chance eröffnen können.

Wenige Wochen nach diesem OGH-Beschluss meldete sich der IT-Forensiker bei Grassers Anwälten. Er behauptete, gelöschte E-Mails und Postings der zuständigen Richterin Marion Hohenecker wiederherstellen zu können. Diese sollten beweisen, dass Hohenecker bereits vor Prozessbeginn befangen gewesen sei und Grassers Verurteilung von Anfang an festgestanden habe.

Gefälschte Beweise: 4.500 Euro für Equipment, dann 1.500 bis 2.000 Euro pro E-Mail

Die Anwälte hielten die Angaben des Mannes zunächst offenbar für glaubwürdig. Für die angebliche technische Wiederherstellung der Daten stellte der 60-Jährige zunächst 4.500 Euro für benötigtes Equipment in Rechnung. Die Zusammenarbeit weitete sich aus.

Laut dem Geständnis, das der Verdächtige in mehreren Vernehmungen ablegte, fertigte er zunächst drei oder vier gefälschte E-Mails an. Danach soll er für jede weitere Fälschung zwischen 1.500 und 2.000 Euro erhalten haben. Hergestellt wurden die Fälschungen in der öffentlichen Bibliothek der Arbeiterkammer Wien — ein Detail, das die Ermittler offenbar früh auf seine Spur brachte. Am 19. Mai 2026 kam es dort zur Festnahme; bis zum 24. Juni 2026 saß der Mann in Untersuchungshaft.

Anwalt Norbert Wess und 22.500 Euro in bar: Die brisanten Vorwürfe des Verdächtigen

Im Zuge seiner Vernehmungen erhob der 60-Jährige schwere Vorwürfe gegen Grassers Anwalt Norbert Wess. Dieser habe ihn mehrfach getroffen und ihm dabei rund 22.500 Euro in bar übergeben. Außerdem schilderte der Verdächtige Treffen in der Kanzlei des ehemaligen FPÖ-Justizministers Dieter Böhmdorfer, bei denen das Vorgehen gegen Richterin Hohenecker besprochen worden sein soll — unter Beteiligung weiterer Grasser-Anwälte.

Wess berief sich gegenüber der APA auf seine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und äußerte sich nicht inhaltlich. Persönliche Geldübergaben an den mutmaßlichen Fälscher bestritt er. Die übrigen Grasser-Anwälte wiesen den behaupteten Gesamtbetrag zurück: Man habe den Mann lediglich als eine Art Privatgutachter betrachtet; ersetzt worden seien ausschließlich Auslagen, die von dritter Seite eingefordert worden seien.

Der Verdächtige seinerseits behauptet, unter Druck gesetzt worden zu sein, immer mehr Fälschungen zu liefern.

Richterin Hohenecker unter Beschuss: Ermittlungen eingeleitet — und wieder eingestellt

Auf Basis der vermeintlichen Beweise geriet Hohenecker tatsächlich ins Visier der Behörden. Ihr wurden Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit vorgeworfen. Am 24. Juni 2025 brachte Böhmdorfer eine Sachverhaltsdarstellung gegen die Richterin ein. Darin wurde unter anderem behauptet, sie habe das BUWOG-Verfahren gezielt an sich gezogen und dafür Bestechungsgeld kassiert.

Neben Hohenecker wurden auch ihr Ehemann und zwei Wiener Rechtsanwälte mit Verdächtigungen in Verbindung gebracht. Eine notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärung des 60-Jährigen sollte die Vorwürfe stützen — bis er angab, dass ihm der Text von Böhmdorfer selbst vorgelegt worden sei. Das Ermittlungsverfahren gegen die Richterin wurde am 31. Juli 2026 eingestellt. Ihr Anwalt Nikolaus Rast sprach gegenüber der APA von Verleumdung und Rufschädigung ohne jeden tatsächlichen Ansatzpunkt.

Grasser als Zeuge, Meischberger schweigt: Was das Strafverfahren bisher zutage förderte

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt nun gegen den 60-jährigen IT-Forensiker wegen:

  • Verleumdung
  • Fälschung von Beweismitteln
  • Schwerem gewerbsmäßigen Betrug

Karl-Heinz Grasser selbst wurde bereits als Zeuge befragt. Er gab an, die Angaben des Mannes zunächst für glaubwürdig gehalten zu haben, und betonte, die Kosten für dessen Aufwendungen nicht getragen zu haben. Grassers Anwälte machten von ihrem gesetzlichen Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Auch Grassers mitverurteilter Trauzeuge Walter Meischberger und ein weiterer Unternehmer schwiegen. Der zuständige Staatsanwalt behielt sich weitere Zeugenladungen ausdrücklich vor.

Hohenecker selbst ist inzwischen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) tätig. Äußern wollte sie sich nicht; ihr jetziger Arbeitgeber stellte sich hinter sie.

Offene Fragen: Wer gab den Auftrag, und wie weit reichten die Absprachen?

Was die Ermittlungen bislang nicht abschließend klären konnten: Wie weit reichte das Netzwerk hinter dem Fälschungsauftrag tatsächlich? Der Verdächtige belastet mit seinen Aussagen mehrere Personen, die ihrerseits bestreiten oder schweigen. Böhmdorfer, dessen Kanzlei laut Geständnis Schauplatz von Planungsgesprächen gewesen sein soll, wird in den Ermittlungen eine Schlüsselrolle zukommen.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Verfahren gegen den 60-Jährigen eröffnet — ob und in welchem Umfang die Anwälte in den Fokus rücken, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.

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