Am Freitag öffnete das Landesgericht Feldkirch die Akten zu einem neuen Insolvenzfall aus der Vorarlberger Tourismusbranche. Im Mittelpunkt steht die STS Tourismus Betriebe GmbH, ein Unternehmen, das sich auf die Vermietung von Ferienwohnungen spezialisiert hatte. Das Konkursverfahren wurde offiziell eröffnet — ein Ende mit Ansage, wie sich nun zeigt.
Hinter dem nüchternen Gerichtsbeschluss verbirgt sich das Scheitern einer deutlich größeren Idee: Bis zu 200 Ferienwohnungen sollten über eine eigene Vermarktungsplattform angeboten werden. Daraus wird nichts mehr. Stattdessen stellt sich nun die Frage, was von dem Unternehmen übrig bleibt — und wer am Ende auf seinen Forderungen sitzen bleibt.
STS Tourismus Betriebe GmbH: Was das Unternehmen war und wollte
Die STS Tourismus Betriebe GmbH war im Bereich der Ferienwohnungsvermietung tätig. Das Geschäftsmodell sah vor, ein System aufzubauen, über das bis zu 200 Ferienwohnungen gebündelt vermarktet werden sollten — ein ambitionierter Ansatz für einen Markt, der in Vorarlberg hart umkämpft ist.
Zur Umsetzung dieser Pläne kam es nicht mehr. Die schwierige Lage auf dem Immobilienmarkt sowie damit verbundene wirtschaftliche Probleme werden laut dem Insolvenzantrag als wesentliche Ursachen für das Scheitern genannt.
Konkurs in Feldkirch: 200.000 Euro Schulden im Insolvenzantrag angegeben
Im Insolvenzantrag werden die Verbindlichkeiten der STS Tourismus Betriebe GmbH mit rund 200.000 Euro beziffert. Davon entfallen rund 94.000 Euro auf verschiedene Gläubiger — darunter auch Buchungsplattformen, die offenbar Forderungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit angemeldet haben.
Mehr zum Lesen
Zusätzlich bestehen laut dem Antrag nachrangige Gesellschafterdarlehen sowie teilweise offene Mietzinse. Wie hoch die tatsächliche Schuldenlast am Ende ausfällt, muss das laufende Verfahren erst klären. Die im Antrag genannte Summe gilt bis dahin als vorläufige Größe.
115 Gläubiger betroffen: Wer Forderungen stellen kann und bis wann
Von der Pleite sind insgesamt rund 115 Gläubiger betroffen. Eine Fortführung des Unternehmens ist nicht geplant, eine Sanierung wird nicht angestrebt — das Verfahren läuft damit auf eine vollständige Abwicklung hinaus.
Für betroffene Gläubiger gelten folgende Fristen und Termine:
- Forderungsanmeldung: bis spätestens 22. Oktober 2026
- Prüfungstagsatzung am Landesgericht Feldkirch: 5. November 2026
- Zuständiges Gericht: Landesgericht Feldkirch, Vorarlberg
Gläubiger, die ihre Ansprüche nicht fristgerecht einbringen, riskieren, im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt zu werden.
Immobilienmarkt als Auslöser: Warum Ferienwohnungsvermittler unter Druck stehen
Die Insolvenz der STS Tourismus Betriebe GmbH fügt sich in ein breiteres Muster ein. Der österreichische Immobilienmarkt hat sich in den vergangenen Jahren erheblich verändert: steigende Betriebskosten, verschärfte Regulierungen für Kurzzeitvermietungen und ein verändertes Buchungsverhalten belasten Anbieter in diesem Segment.
Gerade kleinere und mittlere Betriebe, die auf Wachstum durch Plattformvermarktung setzen, geraten schnell in Liquiditätsprobleme, wenn Buchungsvolumen und Kosten auseinanderdriften. Laut dem Kreditschutzverband von 1870 (KSV1870) zählt die Tourismuswirtschaft in Österreich zu jenen Branchen, in denen Insolvenzen auch 2026 überdurchschnittlich häufig auftreten.
Was die Eröffnung des Konkursverfahrens für Betroffene bedeutet
Mit der Eröffnung des Konkursverfahrens durch das Landesgericht Feldkirch übernimmt ein gerichtlich bestellter Masseverwalter die Kontrolle über das Vermögen der GmbH. Dessen Aufgabe ist es, verwertbare Vermögenswerte zu sichern und eine möglichst gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger zu gewährleisten.
Da weder Fortführung noch Sanierung angestrebt werden, ist das Ziel des Verfahrens die geordnete Liquidation. Wie hoch die tatsächliche Quote für die Gläubiger ausfallen wird, hängt davon ab, welche Aktiva die GmbH zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung noch besaß.
Der Prüfungstermin am 5. November 2026 wird zeigen, ob die angemeldeten Forderungen in der erwarteten Höhe anerkannt werden — und ob im Zuge des Verfahrens weitere Verbindlichkeiten ans Licht kommen.
Ihre Meinung hilft uns










Das Gespräch geht weiter
Kommentare