Dienstagvormittag, Bundesgericht Oakland, Kalifornien. Megan O’Neill, stellvertretende Generalstaatsanwältin des Bundesstaates Kalifornien, tritt ans Rednerpult und spricht aus, was 29 US-Bundesstaaten seit Jahren belastet: Meta habe die Gehirne von Kindern und Jugendlichen “ausgenutzt”, sie abhängig gemacht und die Öffentlichkeit dabei systematisch in die Irre geführt. Der Saal ist still. Es ist der Beginn eines Prozesses, der die gesamte Plattformbranche erschüttern könnte.
Vor dem Bundesgericht in Oakland steht der Meta-Konzern — Muttergesellschaft von Instagram und Facebook — erstmals einer koordinierten Klage auf Bundesebene gegenüber. Es geht nicht um einzelne Inhalte, sondern um die Architektur der Plattformen selbst: Endlos-Scrollen, permanente Benachrichtigungen, das Zählen von “Gefällt mir”-Reaktionen. Und es geht um eine Strafe, deren bloße Größenordnung die Fantasie strapaziert.
Die Anklage: Wie Meta Jugendliche bewusst abhängig gemacht haben soll
Die klagenden Bundesstaaten werfen Meta nicht vor, schädliche Inhalte verbreitet zu haben — dieser Weg wäre rechtlich versperrt, weil US-Recht Plattformen beim Thema Nutzerinhalte weitgehend schützt. Der Vorwurf zielt tiefer: Die Funktionsweise der Netzwerke selbst sei darauf ausgelegt, Jugendliche in einen Sog zu ziehen und dort zu halten, auch wenn die Folgen für deren seelische Gesundheit bekannt waren.
Belegt werden soll das mit den sogenannten Facebook Files — tausende Seiten interne Untersuchungsdokumente, die die frühere Facebook-Mitarbeiterin Frances Haugen Ende 2021 öffentlich gemacht hat. Aus diesen Unterlagen geht laut Anklage hervor, dass Meta die psychischen Schäden kannte, intern dokumentierte und trotzdem in öffentlichen Stellungnahmen Bedenken zurückwies.
200 Milliarden Euro Strafe: Woher diese Summe stammt
Die Forderung klingt abstrakt, hat aber eine konkrete Rechenlogik: Die Generalstaatsanwaltschaften verlangen für jeden betroffenen minderjährigen Nutzer im Land mehrere tausend Dollar Strafe. Addiert man diese Einzelbeträge über alle klagenden Staaten, ergibt sich eine Gesamtsumme von rund 200 Milliarden Dollar — umgerechnet etwa 173 Milliarden Euro.
Meta selbst hat in einem Gerichtsdokument eingeräumt, dass die Gesamtstrafe im schlimmsten Fall sogar über eine Billion Dollar hinausgehen könnte. Neben den Geldbußen fordern die Bundesstaaten strukturelle Einschnitte in die Plattformfunktionen, konkret:
- Abschaffung oder strenge Regulierung des Endlos-Scrollens
- Einschränkung von Push-Benachrichtigungen für Minderjährige
- Abschaffung öffentlich sichtbarer “Gefällt mir”-Zähler
Zuckerbergs Aussage: Warum September entscheidend wird
Die Anklage will auch Meta-Gründer und Konzernchef Mark Zuckerberg persönlich befragen. Seine Einvernahme ist für Ende September 2026 angesetzt und auf rund drei Stunden veranschlagt. Ein Urteil von Richterin Yvonne Gonzalez Rogers wird Anfang Oktober erwartet.
Der Prozess ist als Pilotverfahren konzipiert: Vier der insgesamt rund 30 klagenden Bundesstaaten führen ihn stellvertretend. Verliert Meta, müsste der Konzern mit allen klagenden Staaten eine verbindliche Vereinbarung treffen — was die tatsächliche Reichweite des Urteils weit über Kalifornien hinaus ausdehnen würde.
Metas Gegenargument: Plattformschutz und freie Meinungsäußerung
Der Konzern weist die Vorwürfe zurück und betont, man setze bereits umfangreiche Schutzmaßnahmen für minderjährige Nutzerinnen und Nutzer um. Außerdem argumentiert Meta, die psychische Gesundheit von Jugendlichen könne nicht kausal auf einen einzigen Onlinedienst zurückgeführt werden.
Für bestimmte kritisierte Funktionen beruft sich der Konzern zudem auf den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung, der die freie Meinungsäußerung schützt — und der in der amerikanischen Rechtsprechung traditionell weit ausgelegt wird. Ob dieses Argument vor Richterin Gonzalez Rogers trägt, ist eine der zentralen offenen Fragen des Verfahrens.
Facebook Files: Der Ausgangspunkt, der alles ins Rollen brachte
Ohne Frances Haugen wäre dieser Prozess womöglich nie zustande gekommen. Die frühere Facebook-Produktmanagerin machte Ende 2021 tausende interne Dokumente publik, die belegten, wie intensiv Meta die Wirkung seiner Plattformen auf Teenager intern erforscht hatte — und wie wenig davon nach außen drang. Nach den Enthüllungen leiteten rund 30 US-Bundesstaaten eine gemeinsame Untersuchung ein, aus der schließlich die heutige Sammelklage erwuchs.
Laut dem österreichischen Kinder- und Jugendgesundheitsdienst sowie europäischen Fachgesellschaften für Kinder- und Jugendpsychiatrie gilt exzessiver Social-Media-Konsum bei unter 16-Jährigen als anerkannter Risikofaktor für Angststörungen und depressive Symptome — ein Befund, den der Prozess in Oakland nun erstmals juristisch greifbar macht.
Was das Urteil für Europa und Österreich bedeuten könnte
Formal gilt das Urteil nur in den USA. Doch Gerichtsentscheidungen dieser Größenordnung wirken erfahrungsgemäß weit über Landesgrenzen hinaus. In der Europäischen Union ist der Digital Services Act seit Februar 2024 vollständig in Kraft — er verpflichtet sehr große Plattformen wie Instagram und Facebook bereits jetzt zu Risikoanalysen bezüglich der Auswirkungen auf Minderjährige.
Sollte Meta in Oakland unterliegen und zu tiefgreifenden Plattformänderungen gezwungen werden, dürfte der Konzern diese kaum auf den US-Markt beschränken. Österreichische Nutzerinnen und Nutzer — und vor allem deren Kinder — wären dann von Anpassungen betroffen, ohne dass ein österreichisches Gericht je entschieden hätte.
Ob Richterin Gonzalez Rogers Meta zu strukturellen Eingriffen zwingt oder der Konzern mit einer Geldstrafe davonkommt, bleibt bis zur Urteilsverkündung Anfang Oktober offen — und mit dem Ergebnis steht fest, welchen Spielraum Technologiekonzerne künftig beim Design ihrer Plattformen gegenüber Minderjährigen haben werden.



