Dienstag, 18. August 2026, Damaskus. Im Gerichtssaal der syrischen Hauptstadt verliest Richter Fachr al-Din Arjan sein Urteil — knapp und ohne Zögern. Wassim al-Assad, Cousin des gestürzten Machthabers Baschar al-Assad, wird für schuldig befunden. Die Strafe: der Tod.
Das Urteil ist das zweite innerhalb einer einzigen Woche, das die neue syrische Justiz gegen Mitglieder der Assad-Familie ausspricht. Die Frage, wie weit die Aufarbeitung des fast 14 Jahre langen Bürgerkriegs reichen wird, stellt sich nun mit noch größerer Dringlichkeit.
Was Wassim al-Assad konkret vorgeworfen wird
Richter Fachr al-Din Arjan begründete das Todesurteil mit der vorsätzlichen Tötung mehrerer Menschen „in Verbindung mit Folter und Brutalität”. Die Taten wurden vom Gericht ausdrücklich als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen eingestuft.
Wassim al-Assad war innerhalb des alten Regimes kein bloßer Randfigur. Ihm wurden neben den schweren Gewalttaten auch folgende Vergehen zur Last gelegt:
- Bildung und Führung bewaffneter Gruppen
- Entführungen von Zivilpersonen
- Erpressung
- Drogenhandel
Damit galt er nach Einschätzung der Anklagebehörde als einer der zentralen Akteure im kriminellen und paramilitärischen Netzwerk des früheren Regimes.
Warum dieses Urteil eine andere Qualität hat als das gegen Baschar
Erst eine Woche vor dem Urteil gegen Wassim hatte ein Gericht in Damaskus den früheren syrischen Präsidenten Baschar al-Assad in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Dasselbe Schicksal ereilte Baschars Bruder Maher al-Assad — auch ihm wurden vorsätzlicher Mord, Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.
Der entscheidende Unterschied: Wassim al-Assad stand persönlich vor Gericht. Baschar al-Assad war nach dem Zusammenbruch seiner Herrschaft Ende 2024 nach Russland geflohen und wurde in seiner Abwesenheit verurteilt. Wassim hingegen konnte sich der Justiz nicht entziehen — sein Prozess hatte bereits im Juni 2026 begonnen.
Der syrische Bürgerkrieg: Fast 500.000 Tote und ein Regime auf der Anklagebank
Der Bürgerkrieg in Syrien dauerte fast 14 Jahre und kostete nach Schätzungen der Vereinten Nationen rund eine halbe Million Menschen das Leben. Kämpfer unter Führung der islamistischen HTS-Miliz hatten Ende 2024 innerhalb kurzer Zeit weite Teile des Landes und schließlich die Hauptstadt Damaskus eingenommen — das Ende der Herrschaft der Assad-Familie kam rasch und ohne militärische Gegenwehr.
Die neue Führung Syriens kündigte unmittelbar nach Assads Sturz an, alle Verantwortlichen für Verbrechen während seiner Herrschaft vor Gericht zu bringen. Die Urteile der vergangenen Woche zeigen, dass dieser Anspruch zumindest für jene gilt, die sich noch im Land befinden.
Was das Damaskus-Urteil für die weitere Strafverfolgung bedeutet
Mit dem Schuldspruch gegen Wassim al-Assad rückt die neue syrische Justiz ein weiteres Mitglied des früheren Machtapparats ins Zentrum der Verantwortung. Das Signal ist unmissverständlich: Die Gerichte in Damaskus sind bereit, auch gegen hochrangige Träger des alten Systems vollständige Urteile zu fällen — nicht nur gegen abwesende Symbolfiguren.
Offen bleibt, ob und wie die internationale Gemeinschaft auf die Urteile reagieren wird, insbesondere im Hinblick auf den in Russland lebenden Baschar al-Assad. Auslieferungsabkommen zwischen Damaskus und Moskau existieren nicht.
Wie es nach dem Todesurteil weitergeht
Das syrische Rechtssystem sieht nach einem erstinstanzlichen Todesurteil die Möglichkeit eines Berufungsverfahrens vor. Ob Wassim al-Assad diesen Weg beschreiten wird, war zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung am 18. August 2026 noch nicht bekannt.
Parallel laufen nach Angaben der syrischen Übergangsbehörde weitere Verfahren gegen mutmaßliche Täter aus dem früheren Regime. Wie viele Personen insgesamt angeklagt werden sollen und in welchem Zeitrahmen die Prozesse abgeschlossen werden könnten, hat die zuständige Justizbehörde in Damaskus bislang nicht öffentlich mitgeteilt.



