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Peter Pilz Falschaussage: Warum die Staatsanwaltschaft Linz 2019 und 2022 neu bewertet

Peter Pilz Falschaussage: Warum die Staatsanwaltschaft Linz 2019 und 2022 neu bewertet

Es war eine knappe Zeile in einer Anzeige, die im Mai dieses Jahres beim zuständigen Gericht einging — und die nun eine Lawine in Gang gesetzt hat. ÖVP-Nationalratsabgeordneter Andreas Hanger erstattete Anzeige gegen den früheren Grünen-Politiker und späteren Listengründer Peter Pilz. Der Vorwurf: Pilz könnte bei zwei getrennten Gelegenheiten unter Wahrheitspflicht die Unwahrheit gesagt haben.

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Die Staatsanwaltschaft Linz hat das Verfahren übernommen und prüft seither den konkreten Tatverdacht. Damit wächst die Liste der juristischen Baustellen rund um den Ex-Abgeordneten — und die Frage, was Pilz wann genau gewusst hat, rückt ins Zentrum eines komplexen Ermittlungsgeflechts.

Zwei Aussagen, zwei Jahre: Was Pilz 2019 und 2022 zu Protokoll gab

Die Ermittlungen konzentrieren sich auf Vorgänge aus dem Jahr 2018. Damals soll Pilz, der zu diesem Zeitpunkt als Nationalratsabgeordneter aktiv war, vom damaligen Eurofighter-Staatsanwalt Michael Radasztics — heute Richter — erfahren haben, dass in einem laufenden Verfahren eine Weisung erteilt worden sei.

Im Jahr 2019 wurde Pilz in einem Strafverfahren gegen Radasztics als Zeuge befragt. Drei Jahre später trat er vor den Eurofighter-Untersuchungsausschuss. Dort erklärte er, er sei „alles Mögliche“ gefragt worden — „ob er mir eine Weisung verraten hat und so weiter, und das habe ich wahrheitsgemäß verneint“. Diese Formulierung ist nun der Kern der neuen Ermittlungen.

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Radasztics‘ Aussage 2023: Das entscheidende Gegenstück

Den Ermittlern liegt offenbar ein wichtiges Gegenstück vor. Im Jahr 2023 äußerte sich Radasztics in seinem eigenen Disziplinarverfahren zu genau jenem Gespräch. Er habe auf eine Nachfrage von Pilz, warum Teile eines Aktes zurückgestellt würden, „unbedacht geantwortet“, „dass es diesbezüglich eine Weisung gebe“.

Ob diese Darstellung mit dem übereinstimmt, was Pilz 2019 und 2022 zu Protokoll gab, ist nun Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Prüfung. Die Widersprüche zwischen beiden Schilderungen bilden den Ausgangspunkt des Verdachts.

Staatsanwaltschaft Linz prüft den Tatverdacht — und führt bereits ein zweites Verfahren

Zuständig ist die Staatsanwaltschaft Linz, die das Falschaussage-Verfahren im Juni gemeinsam mit einem bereits laufenden Wiener Verfahren übernahm. Laut einer Sprecherin der Behörde werde nun „inhaltlich den Tatverdacht“ geprüft.

Das parallel geführte Verfahren betrifft Pilz‘ öffentliche Äußerungen über die Staatsanwaltschaft Krems und eine namentlich bekannte Staatsanwältin im Zusammenhang mit der Causa um den 2023 verstorbenen Ex-Justizsektionschef Christian Pilnacek. Pilz hatte die Behörde als „Schlafanwaltschaft“ bezeichnet, die betreffende Staatsanwältin öffentlich als „unfähig“ und „befangen“.

Anzeige von Andreas Hanger — und was die ÖVP damit bezweckt

Ausgangspunkt des neuen Verfahrens ist eine Anzeige, die der ÖVP-Abgeordnete Andreas Hanger im Mai eingebracht hatte. Hanger ist selbst als aktiver Akteur im Pilnacek-Untersuchungsausschuss bekannt, was der Anzeige eine politische Dimension verleiht.

Pilz und seine Unterstützer sehen in den Verfahren einen gezielten politischen Angriff. Die Staatsanwaltschaft Linz hält sich mit öffentlichen Einschätzungen zurück und verweist auf das laufende Ermittlungsverfahren — eine Vorgangsweise, die nach österreichischem Recht dem Grundsatz der Unschuldsvermutung entspricht.

Berufungsverhandlung im November: Weitere Gerichtstermine stehen bevor

Unabhängig vom neuen Falschaussage-Verdacht steht für Pilz bereits der nächste Gerichtstermin fest. Am 11. November findet vor dem Oberlandesgericht Wien die Berufungsverhandlung im Verfahren rund um sein Pilnacek-Buch statt.

Damit verdichten sich die juristischen Termine rund um den Ex-Politiker innerhalb weniger Wochen. Ob die Staatsanwaltschaft Linz im Falschaussage-Verfahren Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt, bleibt offen — eine Entscheidung dürfte frühestens nach Abschluss der inhaltlichen Prüfung des Tatverdachts fallen.

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