NEOS Teilarbeitsfähigkeit: Warum Gassers Plan chronisch Kranken 15 Wochenstunden bringen soll

NEOS Teilarbeitsfähigkeit: Warum Gassers Plan chronisch Kranken 15 Wochenstunden bringen soll

Ein Mann, Anfang 60, Maurer seit Jahrzehnten. Die Knie machen nicht mehr mit, der Rücken auch nicht. Arbeiten wie früher geht nicht, in Pension gehen darf er noch nicht. Also landet er beim AMS, dann bei der Pensionsversicherungsanstalt, dann bei der Österreichischen Gesundheitskasse — und wieder von vorne. Dieses Hin- und Hergeschicktwerden zwischen Behörden ist kein Einzelfall, sondern ein Systemfehler, den die NEOS jetzt beim Namen nennen.

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NEOS-Sozialsprecher Johannes Gasser präsentierte am 30. September 2026 ein Konzept, das genau diese Lücke schließen soll: die sogenannte „Teilarbeitsfähigkeit“. Dahinter steckt mehr als ein neues Schlagwort — es geht um die Frage, ob Österreich es sich weiterhin leisten kann, fast die Hälfte seiner älteren Arbeitslosen de facto aus dem Erwerbsleben zu drängen.

Das Problem: Fast 50 Prozent älterer Jobsuchender sind gesundheitlich eingeschränkt

Die Ausgangslage, die Gasser skizziert, ist ernüchternd. Fast die Hälfte der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weist laut dem NEOS-Abgeordneten gesundheitliche Einschränkungen auf, die ihre Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt erschweren. „Das heißt, die können gar nicht alle Jobs annehmen“, sagte Gasser.

Die Arbeitslosenquote älterer Menschen hat sich in den vergangenen Jahren dem allgemeinen Durchschnitt angenähert — mit einer markanten Ausnahme: Bei den 60- bis 64-Jährigen springt sie auf 9,8 Prozent und liegt damit deutlich über dem Schnitt. Der Grund sei aber nicht, dass ältere Beschäftigte besonders häufig gekündigt würden. Das Risiko, aus einem laufenden Job heraus arbeitslos zu werden, sei bei 60-Jährigen sogar geringer als bei Jüngeren. Das eigentliche Problem ist die Langzeitarbeitslosigkeit — und dahinter stecken sehr oft chronische Erkrankungen.

Gassers Plan: 15 Wochenstunden oder 3 Stunden pro Tag als Einstieg

Der Kern des NEOS-Vorschlags ist ein abgestuftes Modell, das Betroffenen einen schrittweisen Wiedereinstieg ins Berufsleben ermöglicht. Denkbar wären laut Gasser Beschäftigungsmodelle mit 15 Wochenstunden oder alternativ drei Stunden Arbeit pro Tag. Die betroffenen Personen sollen dabei ein reguläres Gehalt beziehen.

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Offen ist noch, woher die Finanzierung kommen soll. Ob die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) oder die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zuständig wäre, müsse noch verhandelt werden, räumte Gasser ein. Auch Menschen, die zwar theoretisch 40 Stunden pro Woche arbeiten könnten, wegen körperlicher Einschränkungen aber nicht mehr voll leistungsfähig sind — etwa in schwerer körperlicher Arbeit — sollen von dem Modell erfasst werden. Regelmäßige Begutachtungen sollen die Entwicklung der Arbeitsfähigkeit überprüfen.

„Zu krank für Arbeit, zu gesund für Pension“: Warum das Reha-Geld versagt

Gasser übt scharfe Kritik am bestehenden Instrumentarium. Das Rehabilitationsgeld soll eigentlich verhindern, dass Menschen mit gesundheitlichen Problemen zu früh in die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension wechseln — und sie stattdessen über Rehabilitationsmaßnahmen wieder fit für den Arbeitsmarkt machen. In der Praxis hängen Betroffene aber teils jahrelang im System fest.

„Zu krank, um zu arbeiten, aber zu gesund, um in Pension geschickt zu werden“ — so beschreibt Gasser die Situation jener, die zwischen PVA, ÖGK und AMS hin- und herverwiesen werden, oft begleitet von langen Krankenständen ohne klaren Ausweg. Auch die Wiedereingliederungsteilzeit greife zu kurz, weil sie nur für Menschen gilt, die noch in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis stehen. Wer bereits arbeitslos ist, fällt durch das Raster.

Teilarbeitsfähigkeit steht im Regierungsprogramm — Bonus-Malus nicht

Ein zentrales politisches Argument liefert Gasser gleich mit: Das Modell der Teilarbeitsfähigkeit sei im aktuellen Regierungsprogramm bereits vorgesehen. Was dort fehle, sei das von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) und der Arbeiterkammer ins Spiel gebrachte Bonus-Malus-System für Unternehmen. „Die Teilarbeitsfähigkeit steht im Regierungsprogramm, der Bonus-Malus steht nicht im Regierungsprogramm“, betonte Gasser.

Bestehende Instrumente wie die Teilpension oder die Altersteilzeit hält der NEOS-Abgeordnete für diesen Zweck nicht geeignet: Die Teilpension sei für gesunde Menschen mit bereits erworbenem Pensionsanspruch konzipiert, die Altersteilzeit berücksichtige gesundheitliche Einschränkungen nicht ausreichend.

Frühzeitige Umschulung statt Systemausschluss

Neben dem Stufenmodell setzt Gasser auf einen zweiten Hebel: rechtzeitige Umschulungen. Gerade in Berufen, die erfahrungsgemäß häufig zu Invalidität oder Berufsunfähigkeit führen, müssten Betroffene frühzeitig für andere Tätigkeiten qualifiziert werden — bevor der Gesundheitsbruch eintritt. Auch bestehende Strukturen wie sozialökonomische Betriebe müssten entsprechend angepasst werden.

Wer tatsächlich nicht mehr arbeiten kann, dürfe dabei nicht bestraft werden, betont Gasser ausdrücklich. Die Politik müsse „ihre Hausaufgaben machen“ und passende Rahmenbedingungen schaffen. Die Stoßrichtung lautet also nicht Druck, sondern strukturelle Begleitung — ein Unterschied, der in der kommenden Parlamentsdebatte noch für erhebliche Auseinandersetzungen sorgen dürfte.

Wie der NEOS-Vorschlag den drei betroffenen Gruppen helfen soll

  • Chronisch Kranke mit Arbeitsverhältnis: Stufenweiser Stundenabbau auf bis zu 15 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich, statt Krankengeld oder Frühpension.
  • Ältere Langzeitarbeitslose: Zugang zum Teilarbeitsfähigkeitsmodell auch ohne aufrechten Dienstvertrag, um den Kreislauf zwischen AMS, PVA und ÖGK zu durchbrechen.
  • Körperlich belastete Vollzeitbeschäftigte: Angepasste Tätigkeiten und regelmäßige Begutachtung, bevor eine vollständige Arbeitsunfähigkeit eintritt.

Ob und in welcher Form das Modell tatsächlich gesetzlich verankert wird, hängt nun von den Koalitionsverhandlungen zwischen den Regierungsparteien und dem Ausgang der parlamentarischen Beratungen ab — die Frage der Finanzierung zwischen PVA und ÖGK ist dabei noch vollständig offen.

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