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Amesbauer in der ZIB2: Wie Wolf den Steirer bei Schumanns Sozialhilfe-Entwurf bloßstellte

Amesbauer in der ZIB2: Wie Wolf den Steirer bei Schumanns Sozialhilfe-Entwurf bloßstellte

Dienstagabend, kurz nach 22 Uhr, ORF-Studio Wien. Armin Wolf lehnte sich vor und fragte ruhig, aber unerbittlich: Woher die FPÖ eigentlich wisse, dass der Entwurf von Sozialministerin Korinna Schumann „reinster Irrsinn“ sei — wenn doch alle Redaktionen des Landes das Dokument längst vorliegen hätten, nur offenbar nicht die Freiheitlichen selbst? Der Gast, steirischer Soziallandesrat Hannes Amesbauer (45), hatte keine befriedigende Antwort.

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Die ZIB2-Konfrontation vom 8. September 2026 legte eine merkwürdige Lage offen: Ein FPÖ-Politiker, der lautstark einen Reformentwurf kritisiert, den er nach eigener Aussage noch gar nicht gelesen hat — und ein Moderator, der ihn Punkt für Punkt damit konfrontiert. Was genau steht in Schumanns Entwurf, warum ist der Streit zwischen Bund und Ländern so heftig, und wer hat in dieser Debatte die stärkeren Argumente?

Schumanns Entwurf: Was die Sozialhilfe-Reform tatsächlich vorsieht

Die SPÖ-Sozialministerin Korinna Schumann (60) hat einen ersten eigenen Entwurf zur bundesweit einheitlichen Neuregelung der Sozialhilfe an ihre Koalitionspartner übermittelt. Kernprinzip: Wer arbeiten kann, soll möglichst rasch wieder einen Job finden. Arbeitsfähige Bezieher sollen deshalb stärker ans AMS angebunden werden.

Der Entwurf enthält Mindestsätze für Kinder sowie eine neue „Teilhabekarte“ mit jährlich 300 Euro für sogenannte „Working poor“-Familien. Das eigentlich brisante Element ist die neue Integrationsbeihilfe (IBH): Der volle Sozialhilfebetrag soll künftig nur noch stufenweise erreichbar sein. Den ersten Zuschlag gibt es beim Nachweis eines Pflichtschulabschlusses oder nachgewiesenem Deutscherwerb und Wertevermittlung. Den zweiten Zuschlag erhalten Bezieher nach 13 Wochen vollversicherungspflichtiger Beschäftigung oder bei Teilnahme an einer AMS-Maßnahme.

Bei Verstößen gegen Integrations- oder Arbeitspflichten sind Konsequenzen vorgesehen — bei besonders schweren Fällen können die Länder sogar Verwaltungsstrafen verhängen. Gemessen an früheren Sozialhilferegelungen ist das ein deutlich härterer Ansatz.

Amesbauers Vorwurf: „Affront gegenüber den Bundesländern“

Der steirische Soziallandesrat Amesbauer zeigte sich in der ZIB2 öffentlich „verwundert“ darüber, dass ein fertiger Entwurf vorliegt, ohne dass er und seine Amtskollegen in den Bundesländern eingebunden worden seien. Die letzte politische Gesprächsrunde mit der Ministerin dazu habe im Jänner 2026 stattgefunden — seither habe Funkstille geherrscht.

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Eine inhaltliche Beurteilung des Entwurfs wolle er sich erst erlauben, „wenn ich den Text auf studieren kann“. Grundsätzlich stehe er einer bundeseinheitlichen Sozialhilfe aber nicht ablehnend gegenüber — schon allein deshalb nicht, „damit sich nicht jeder aussuchen kann, wo es die besten Sozialleistungen gibt und dort dann hinzieht“.

Schumanns Büro konterte: Seit Herbst 2025 habe es politischen und fachlichen Austausch gegeben, mehrere Gesprächsrunden und Arbeitsgruppen seien abgehalten worden. Im Mai sei die Reform bei der Landessozialreferentenkonferenz ausdrücklich Thema gewesen.

Wolf hakt nach: Die FPÖ kritisiert, was sie nicht kennt

Genau hier wurde die Sendung bemerkenswert. Armin Wolf, Anchorman der ZIB2, gab sich seinerseits demonstrativ „verwundert“: Allen Redaktionen des Landes sei es gelungen, das Dokument zu beschaffen. Wie könne die FPÖ dann wissen, dass es sich um „reinsten Irrsinn“ handle?

Der Widerspruch, den Wolf dabei aufzeigte, war kaum zu übersehen: Schumanns Entwurf kürzt die Sozialhilfe für alle Bezieher von Beginn an und zahlt den vollen Satz erst bei Erfüllung von Integrationsvorgaben aus — das ist, nüchtern betrachtet, ein strengeres Modell als der bisherige Status quo. „Was daran ist ‚reinster Irrsinn‘? Ich hab’s noch nicht verstanden“, sagte Wolf im Sendungsverlauf.

Das steirische Modell: 1.500 Fälle weniger, 800.000 Euro Ersparnis pro Monat

Amesbauer verwies auf die Steiermark als Vorbild. Seit Februar 2026 gilt im Bundesland das strengste Sozialleistungsmodell Österreichs. Seither seien rund 1.500 Bezieher aus dem System weggefallen. „Wir sparen jedes Monat 800.000 Euro„, sagte Amesbauer.

Auf die Nachfrage, wie viele der 1.500 weggefallenen Bezieher tatsächlich in den Arbeitsmarkt integriert werden konnten, hatte Amesbauer keine Antwort parat. Er verwies auf das AMS und erklärte: „Ich lerne auch kein Telefonbuch auswendig.“ Eine bundeseinheitliche Sozialhilfe solle sich an der Steiermark orientieren — „aber sicher nicht an Wien“.

EU-Recht als Grenze: Asylberechtigte aus der Sozialhilfe streichen?

Im Verlauf des Gesprächs legte Amesbauer eine Wunschliste vor. Sein zentrales Anliegen: Asylberechtigte sollen gänzlich aus der Sozialhilfe herausgestrichen werden. Wolf merkte an, dass das der Ministerin aufgrund des geltenden EU-Rechts schlicht nicht möglich sei.

Amesbauer ließ das nicht gelten. „Dann muss man sich einmal mit den EU-weiten Regelungen anlegen! Ich habe es satt, immer wieder zu hören, das sei unionsrechtlich nicht möglich“, donnerte der Freiheitliche zurück. Die konkrete Rechtslage — nämlich welche EU-Richtlinien eine solche Ausgrenzung tatsächlich verhindern — blieb in der Sendung ohne weitere Klärung.

FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz hatte zuvor in einer schriftlichen Stellungnahme von einem „Schlaraffenland für ausländische Großfamilien“ gesprochen. FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch bezeichnete Schumanns Vorhaben als „reinsten Irrsinn“ — womit der Kreis zur ZIB2-Konfrontation geschlossen wäre.

Was jetzt offen bleibt: Koalitionsgespräche und der Zeitplan der Reform

Der Entwurf ist übermittelt, die Reaktionen sind heftig — und das auf mehreren Seiten gleichzeitig. Die ÖVP hat die Reform bereits attackiert, die FPÖ lehnt sie öffentlich ab, ohne sie vollständig zu kennen. Die Koalitionsverhandlungen über die konkrete Ausgestaltung stehen damit erst am Anfang.

  • Schumanns Entwurf sieht gestaffelte Zuschläge über die neue Integrationsbeihilfe (IBH) vor
  • Der erste Zuschlag gilt für Pflichtschulabschluss, Deutscherwerb oder Wertevermittlung
  • Der zweite Zuschlag greift nach 13 Wochen vollversicherungspflichtiger Beschäftigung oder AMS-Maßnahme
  • Bei schweren Pflichtverstößen können Länder Verwaltungsstrafen verhängen
  • Die Teilhabekarte für „Working poor“-Familien umfasst 300 Euro jährlich

Ob und in welcher Form der Entwurf die Koalitionsverhandlungen übersteht, ist offen — ebenso die Frage, wann die Länder offiziell in den Prozess eingebunden werden sollen, was Amesbauer als entscheidenden Streitpunkt bezeichnet hat.

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