Dienstagabend, kurz nach 22 Uhr, saß Ümit Vural im Studio der “ZiB 2” — und wählte seine Worte mit Bedacht. Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft Österreich (IGGÖ) war sichtlich bemüht, keinen Konfrontationskurs zu fahren. Und dennoch war seine Botschaft an Bundeskanzler Christian Stocker und Integrationsministerin Claudia Bauer unmissverständlich.
Die ÖVP will den politischen Islam per Verfassungsgesetz verbieten — ein Vorhaben, das in Wien seit Tagen für heftige politische Debatten sorgt. Nun stellt die wichtigste muslimische Körperschaft des Landes eine klare Bedingung: Erst müssen konkrete Antworten auf der Tisch, bevor irgendetwas unterschrieben wird.
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Was die ÖVP unter dem Islam-Gesetz versteht — und was nicht geregelt ist
Bundeskanzler Christian Stocker hat das Ziel klar formuliert: Dort, wo Religion dazu eingesetzt wird, demokratische Grundwerte anzugreifen, soll die Religionsfreiheit ihre Grenzen finden. Integrationsministerin Claudia Bauer arbeitet bereits an einem entsprechenden Gesetzesvorschlag.
Geplant sind strengere Regeln im Vereins-, Versammlungs- und Symbolegesetz. SPÖ und Neos signalisieren Gesprächsbereitschaft. Doch genau hier beginnen die Probleme: Was genau ist “politischer Islam”? Und welche konkreten Handlungen sollen künftig unter Strafe stehen? Eine gesetzliche Definition fehlt bislang.
Vural nimmt Stocker in die Pflicht: “Welche Lücke soll geschlossen werden?”
Der IGGÖ-Präsident machte in der “ZiB 2” deutlich, dass seine Organisation extremistischen Bewegungen keinen Schutz bieten will. “Wenn damit gemeint ist, dass jede Bewegung, die extremistisch ist, bekämpft wird, dann sind wir ganz klar auf der Seite des Rechtsstaates”, sagte Ümit Vural, Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft Österreich.
Gleichzeitig verwies Vural darauf, dass bereits bestehende Instrumente zur Bekämpfung extremistischer Strömungen existieren. Er wolle daher wissen, welche konkrete Lücke mit den geplanten Verschärfungen geschlossen werden soll — und welche Handlungen künftig zusätzlich verboten sein sollen. Ohne diese Klarheit, so das Signal der IGGÖ, werde man keine Zustimmung signalisieren.
Kopftuchverbot für Mädchen unter 14: Boykott, Protest — und ein offenes Verfahren
Parallel zum geplanten Islam-Gesetz schwelt ein zweiter Konflikt. Das bereits in Kraft getretene Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren stößt auf massiven Widerstand: Islamische Vereine rufen zum Boykott auf, Familien organisieren Proteste.
Vural hatte noch vor Inkrafttreten des Gesetzes versucht, beim Verfassungsgerichtshof Klarheit zu erwirken — die Beschwerde wurde zurückgewiesen. Nun rechnet er damit, dass betroffene Eltern eigene Verfahren einleiten werden. Seine Haltung dazu ist bemerkenswert differenziert: “Das Gesetz gilt, es ist umzusetzen”, betonte er, mahnte aber gleichzeitig, dass das Kindeswohl dabei im Vordergrund stehen müsse.
Kinder dürften sich durch die Regelung nicht ausgegrenzt fühlen, sagte Vural. Schülerinnen sollten sich in der Schule weiterhin wohlfühlen können. Sein ausdrücklicher Wunsch: Alle Beteiligten mögen besonnen reagieren — und der Konflikt dürfe nicht auf Kosten der betroffenen Mädchen ausgetragen werden.
Rechtliche Hürden, die das Vorhaben ins Wanken bringen könnten
Auch unabhängige Juristen melden Zweifel an. Das zentrale Problem liegt in der Definition: Was genau unterscheidet “politischen Islam” von religiöser Überzeugung, die politische Konsequenzen hat? Wo verlaufen die Grenzen zur verfassungsrechtlich geschützten Meinungs- und Religionsfreiheit?
Verfassungsrechtliche Bedenken kommen nicht nur von der IGGÖ. Experten verweisen auf folgende Kernprobleme, die das Vorhaben vor dem Verfassungsgerichtshof angreifbar machen könnten:
- Fehlende Legaldefinition des Begriffs “politischer Islam” im österreichischen Recht
- Möglicher Konflikt mit dem Grundrecht auf Religionsfreiheit gemäß Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention
- Spannungsverhältnis zur verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit
- Unklare Abgrenzung zwischen verbotenem politischen Handeln und erlaubter religiöser Praxis
- Risiko einer unverhältnismäßigen Wirkung auf die gesamte muslimische Gemeinschaft in Österreich
Was als Nächstes kommt: Parlamentarische Beratungen und VfGH im Blick
Integrationsministerin Claudia Bauer soll ihren Gesetzesentwurf in den kommenden Wochen vorlegen. Danach beginnen die Beratungen im Nationalrat — SPÖ und Neos haben Gesprächsbereitschaft signalisiert, aber noch keine Zustimmung zugesagt. Für ein Verfassungsgesetz braucht die ÖVP eine Zweidrittelmehrheit im Parlament.
Die IGGÖ hat ihrerseits klargemacht, dass sie den Dialog sucht, aber keine leere Zustimmung gibt. Vural fordert konkrete Antworten auf konkrete Fragen — bevor das Gesetz fertig formuliert ist, nicht danach. Ob die Regierung diesen Dialog annimmt, entscheidet mit, ob das Vorhaben am Ende vor dem Verfassungsgerichtshof standhält.
Wie die IGGÖ auf einen endgültigen Gesetzesentwurf reagiert, dürfte nicht zuletzt davon abhängen, ob Bauer die Definition des politischen Islam so scharf zieht, dass auch die muslimische Gemeinschaft ihr zustimmen kann.
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