In der Justizanstalt Chemnitz sitzt Beate Zschäpe bereits seit November 2011 hinter Gittern. Damals stellte sich die flüchtige NSU-Mittäterin nach wenigen Tagen auf der Flucht den Behörden, nachdem sie die gemeinsame Wohnung des Terrortrios in Zwickau in Brand gesteckt hatte, um Beweise zu vernichten. Seitdem ist mehr als ein Jahrzehnt vergangen — und nun rückt eine entscheidende Frist unaufhaltsam näher.
Das Oberlandesgericht München muss in den kommenden Wochen festlegen, wie lange die 51-Jährige über die regulären 15 Haftjahre hinaus noch mindestens im Gefängnis bleiben muss. Eine Sprecherin des Oberlandesgerichts München bestätigte am 27. August 2026, dass eine vorbereitende Anhörung von Zschäpe bereits stattgefunden hat. Die eigentliche Entscheidung soll spätestens im November fallen — und sie dürfte keine Überraschung zum Guten sein.
Was das Oberlandesgericht München jetzt prüfen muss
Zschäpe wurde im Juli 2018 im NSU-Prozess in München als Mittäterin der Morde an neun Migranten und einer Polizistin zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte damals zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Diese Feststellung hat weitreichende Konsequenzen: Eine reguläre Entlassung nach 15 Jahren ist damit ausgeschlossen.
Das Oberlandesgericht zieht nun mehrere Stellungnahmen heran, bevor es urteilt. Einzubinden sind laut den Verfahrensregeln unter anderem die Justizanstalt Chemnitz sowie der Generalbundesanwalt. Erst danach legt das Gericht fest, wie viel zusätzliche Mindesthaftzeit über den November 2026 hinaus zu verbüßen ist.
Seit November 2011 in Haft: Was die 15-Jahres-Frist bedeutet
Zschäpe befindet sich formal seit November 2011 in Untersuchungshaft, die vollständig auf ihre Strafe angerechnet wird. Die 15-Jahres-Marke läuft damit genau im November dieses Jahres ab. Ohne die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld wäre zu diesem Zeitpunkt zumindest eine Prüfung der vorzeitigen Entlassung denkbar gewesen. So aber greift ein strengerer Maßstab.
Das Gericht hat zunächst Zschäpes Anhörung durchgeführt — ein vorgeschriebener Schritt im Verfahren. Wie die Gerichtssprecherin mitteilte, soll die abschließende Entscheidung „in den nächsten Wochen” bekanntgegeben werden, spätestens jedoch im November 2026. Zuerst hatten der Münchner Merkur und die tz über das laufende Verfahren berichtet.
Der NSU-Terror: Zehn Morde, zwei Bombenanschläge, über ein Dutzend Raubüberfälle
Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) hinterließ eine Blutspur, die jahrelang unentdeckt blieb. Dem Terrornetzwerk werden insgesamt zehn Morde, zwei Bombenanschläge sowie mehr als ein Dutzend Banküberfälle zur Last gelegt. Die Haupttäter Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos entzogen sich im November 2011 nach einem Raubüberfall in Eisenach durch Suizid einer Festnahme.
Zschäpes Rolle war nach Überzeugung des Gerichts keine passive. Sie zündete die Wohnung des Trios in Zwickau an und verschickte Bekennervideos, bevor sie sich nach mehrtägiger Flucht stellte. Als Mittäterin — nicht bloß als Gehilfin — wurde sie verurteilt, weil das Gericht ihr eine gleichberechtigte Beteiligung am gesamten Verbund des NSU zuschrieb.
Zschäpes Auftritt in Dresden: Belastende Aussagen verweigert
Zschäpe war zuletzt im Dezember 2025 und Jänner 2026 als Zeugin tätig — in einem Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden gegen eine NSU-Unterstützerin. Sie sprach über das Leben des Trios im Untergrund, wich aber gezielt belastenden Aussagen gegen die frühere Bekannte aus. Fragen nach möglichen weiteren Helfern des NSU ließ sie ebenfalls weitgehend unbeantwortet.
Die Angeklagte in diesem Dresdner Verfahren wurde am Ende zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Zschäpes Aussageverhalten — vorsichtig dosiert, keine Selbstbelastung, keine Belastung Nahestehender — folgte dabei einem Muster, das Beobachter bereits aus dem Münchner Hauptverfahren kannten.
Was nach der OLG-Entscheidung noch offen bleibt
Die Festlegung der Mindesthaftdauer durch das Oberlandesgericht München ist kein Freifahrtschein für eine spätere Entlassung. Sie definiert lediglich den frühestmöglichen Zeitpunkt, ab dem eine Prüfung überhaupt stattfinden kann. Ob Zschäpe zu diesem Zeitpunkt tatsächlich entlassen wird, hängt von einer weiteren Prüfung der Gefährlichkeit und Resozialisierungsaussichten ab.
Offen bleibt auch, welche Erkenntnisse über das NSU-Netzwerk noch unaufgedeckt sind. Zschäpe hat in mehr als einem Jahrzehnt Haft zu möglichen Mitwissern und Unterstützern wenig Konkretes beigetragen — eine Leerstelle, die Angehörige der Opfer und Strafverfolgungsbehörden bis heute beschäftigt.



