Am 1. August 2026 ging Ehrengard E. in den Keller ihres Mehrparteienhauses in Linz-Kleinmünchen — ein alltäglicher Gang mit einem Mistsack, der ihr Leben seither auf den Kopf gestellt hat. Dort wartete ihr 56-jähriger Nachbar, und was danach geschah, beschäftigt inzwischen das Bezirksgericht Linz.
Die 80-jährige Pensionistin lebt seit 1969 in dieser Wohnung, hat dort fünf Kinder großgezogen. Nun darf sie ihrem Nachbarn und dessen Familie nicht mehr nahekommen — und ihr Anwalt kündigt Widerspruch an. Was am Abend im Keller wirklich passiert ist, darüber gehen die Aussagen der beiden Beteiligten weit auseinander.
Der Streit im Keller: Zwei völlig gegensätzliche Darstellungen
Nach Schilderung von Ehrengard E. wollte sie lediglich ihren Mistsack in einen Trolley geben. Dabei sei sie an ihrem 56-jährigen irakischen Nachbarn vorbeigegangen und habe ihn möglicherweise gestreift. Was folgte, beschreibt sie gegenüber der Kronen Zeitung so: „Er hat mich dann beschimpft, mir mehrmals ins Gesicht gespuckt, mich gegen die Kellerwand gedrückt und die Hand gehoben. Ich habe mir gedacht, der haut mir eine, und habe mit dem Müllsack zugeschlagen.”
Der 56-Jährige stellt den Hergang anders dar. Seiner Version zufolge habe die Pensionistin zuerst gespuckt und dann unvermittelt zugeschlagen. Er erlitt eine kleine Platzwunde an der Stirn und wurde anschließend im Krankenhaus behandelt.
Wegweisung nach 57 Jahren: Was die Polizei veranlasste
Die alarmierte Polizei befragte beide Beteiligten. Ehrengard E. hatte nach dem Vorfall Schürfwunden am Arm und am Hals. Trotzdem traf die Wegweisung sie — nicht den Nachbarn. „Die Polizisten haben dann gesagt, ich muss sofort gehen und darf vorerst nicht in meine Wohnung. Ich bin dann zu meiner Schwester, hab’ nicht einmal was mitgenommen, ich war völlig aufgelöst”, sagt sie der Tageszeitung.
Mehrere Tage lang blieb ihr die Rückkehr in jene Wohnung verwehrt, in der sie seit 57 Jahren lebt. Die emotionalen Folgen sind erheblich: „Ich esse kaum, habe zwei Kilo abgenommen und bin mit den Nerven am Ende. Eigentlich will ich nur noch weg”, erzählt sie der Kronen Zeitung.
Bezirksgericht Linz: Annäherungsverbot gegen die Pensionistin
Mittlerweile wohnt Ehrengard E. wieder in ihrer Wohnung. Das Bezirksgericht Linz hat jedoch entschieden, dass sie sich dem 56-jährigen Nachbarn und dessen Familie nicht nähern darf. Eine Anzeige gegen die 80-Jährige liegt laut den vorliegenden Informationen derzeit nicht vor.
Ihr Rechtsvertreter Manfred Arthofer will die Entscheidung nicht hinnehmen. „Meine Mandantin wurde noch nicht einmal befragt. Wir müssen jetzt einen Widerspruch machen”, erklärt er der Tageszeitung. Der Widerspruch gegen das Annäherungsverbot ist der nächste juristische Schritt.
Der Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit: „Das ist eine Lüge”
Besonders belastet Ehrengard E. der Vorwurf, sie habe aus ausländerfeindlichen Motiven gehandelt. Den weist sie entschieden zurück. „Ich werde von dem Mann als ausländerfeindlich hingestellt, dabei war mein Vater selbst ein Flüchtling aus Ungarn. Ich lebe seit vielen Jahren hier mit Menschen aus verschiedenen Ländern. Mit niemandem hab ich Probleme. Das ist eine Lüge”, stellt sie gegenüber der Kronen Zeitung klar.
Den Kontext des Streits — Nachbarschaftskonflikt oder gezielter Angriff — müssen nun die Behörden bewerten. Fest stehen bislang folgende Fakten:
- Vorfall am 1. August 2026 im Keller eines Hauses in Linz-Kleinmünchen
- Beteiligte: eine 80-jährige Pensionistin und ihr 56-jähriger Nachbar
- Der Nachbar erlitt eine Platzwunde an der Stirn, die im Krankenhaus behandelt wurde
- Die Pensionistin hatte Schürfwunden an Arm und Hals
- Die Polizei sprach eine Wegweisung gegen Ehrengard E. aus
- Das Bezirksgericht Linz verhängte ein Annäherungsverbot gegen sie
- Derzeit liegt keine Anzeige gegen die 80-Jährige vor
Was als Nächstes kommt: Widerspruch und offene Verfahrensfragen
Anwalt Manfred Arthofer hat angekündigt, gegen das Annäherungsverbot des Bezirksgerichts Linz rechtlich vorzugehen. Offen bleibt, ob die zuständigen Stellen die Schilderungen der Pensionistin im Rahmen des Widerspruchsverfahrens vollständig würdigen werden — eine Anhörung, die nach Aussage des Anwalts bislang ausgeblieben ist.
Ob gegen eine der beiden Parteien letztlich Anzeige erstattet wird und wie das Gericht auf den angekündigten Widerspruch reagiert, dürfte in den kommenden Wochen entschieden werden.



