Bergführer Großglockner: Wie ein Wutausbruch am Mürztaler Steig zur Strafanzeige führte

Am 22. August stieg ein polnisches Paar über den Mürztaler Steig in Richtung Adlersruhe ab. Der Mann trug eine Helmkamera — nicht aus Vorsicht, sondern schlicht als Erinnerung an eine Bergtour. Was die Kamera in den darauffolgenden Minuten festhielt, ließ ihn kaum fassen: Ein anderer Mann näherte sich der Gruppe, drängte sich an seiner Frau vorbei und antwortete auf ein freundliches “Servus” nicht einmal mit einem Blick.

Aus einem kurzen Reibungsmoment am Fels wurde innerhalb von Sekunden eine körperliche Konfrontation — wenige Zentimeter vom Abgrund entfernt. Das Video landete auf Instagram und verbreitete sich rasant. Jetzt beschäftigt der Fall die Staatsanwaltschaft Innsbruck.

Was am Großglockner am 22. August geschah

Der Bergführer wollte mit seiner Gruppe an dem Ehepaar vorbeiklettern, obwohl eigentlich der Ehemann als Nächster an der Reihe war. Dessen Einwand quittierte der Mann mit einem knappen “Na na na” und drängte sich trotzdem durch — dabei war er nur Zentimeter von der Frau entfernt.

Als der Pole daraufhin fragte, ob der Mann verrückt sei, eskalierte die Situation sofort. “Ich bin Bergführer, halt dein Maul! Sonst komm ich rauf und geb dir eine”, rief der Beschuldigte. Als das polnische Paar anmerkte, das Verhalten habe einen Stau am Steig verursacht, drehte der Bergführer um und packte den Mann an beiden Armen — während dieser unmittelbar an einem Abgrund stand. Dabei schrie er wiederholt: “Benimm dich! Benimm dich! Benimm dich!”

Strafanzeige erstattet: Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelt

Eine Person, die das viral gegangene Helmkamera-Video sah, erstattete noch am Freitag Anzeige bei der Polizei Matrei in Osttirol. Die Beamten nahmen daraufhin Kontakt mit der Staatsanwaltschaft Innsbruck auf und leiteten erste Ermittlungen ein.

Im Raum steht laut Bericht der Kronen Zeitung der Verdacht der Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Dem Bergführer, der dem Vernehmen nach aus der Steiermark stammt, drohen bei einer Verurteilung bis zu 3 Monate Haftstrafe. Der Beschuldigte selbst äußerte sich auf Anfrage nicht zu dem Vorfall.

Was dem Bergführer nun berufsrechtlich droht

Bereits vor einer möglichen gerichtlichen Entscheidung zog der Vorfall berufliche Konsequenzen nach sich. Der Kalser Berg- und Skiführerverein, über den der Mann Aufträge erhalten hatte, stellte klar: Der Beschuldigte ist kein Vereinsmitglied. Aufträge werde man ihm künftig keine mehr vermitteln.

In einer Stellungnahme des Vereins wurde das Verhalten als “katastrophal und absolut inakzeptabel” bezeichnet. Gegenüber dem betroffenen polnischen Alpinisten entschuldigte sich der Verein. Auch der Österreichische Berg- und Skiführerverband distanzierte sich öffentlich und sprach von einem “zwischenmenschlich und alpinistisch untragbaren” Verhalten.

Wer jetzt über weitere Konsequenzen entscheidet

Der Österreichische Berg- und Skiführerverband verwies in seiner Stellungnahme auf den zuständigen Landesverband, dem der Beschuldigte angehört. Dieser sei nun am Zug, was mögliche verbandsrechtliche Schritte betrifft. Konkrete Maßnahmen wurden bislang nicht angekündigt.

  • Strafanzeige: bei der Polizei Matrei in Osttirol erstattet
  • Ermittlungsbehörde: Staatsanwaltschaft Innsbruck
  • Tatvorwurf: Gefährdung der körperlichen Sicherheit
  • Mögliche Strafe: bis zu 3 Monate Haft
  • Berufliche Folge: keine weiteren Aufträge über den Kalser Verein
  • Verbandsrechtliche Prüfung: durch den zuständigen Landesverband

Wie das Video den Vorfall am Mürztaler Steig öffentlich machte

Dass der Fall überhaupt bekannt wurde, verdankt sich der Helmkamera des polnischen Alpinisten. Ohne diese Aufnahme wäre es Aussage gegen Aussage gestanden — am Gipfelweg des höchsten Bergs Österreichs, auf 3.454 Metern Seehöhe, mit kaum einer Möglichkeit zur Zeugenabsicherung.

Das Instagram-Video verbreitete sich innerhalb weniger Stunden weit über die Bergsteiger-Community hinaus. Es dokumentiert lückenlos die Abfolge vom ersten Schulterblick bis zur körperlichen Attacke — ein Umstand, der für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck von erheblicher Bedeutung sein dürfte.

Was noch offen ist und welche Schritte folgen

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat die Ermittlungen aufgenommen, ein Abschlussbericht liegt noch nicht vor. Offen bleibt auch, welche verbandsinternen Konsequenzen der Landesverband zieht — und ob der Beschuldigte gegenüber den Behörden eine andere Haltung einnimmt als gegenüber der Öffentlichkeit, der gegenüber er bislang schweigt.

Ob am Ende ein Strafverfahren eröffnet wird oder die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, entscheidet sich in den kommenden Wochen.

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