Faustschlag Salzburg: Wie ein betrunkener Teenager einen 56-Jährigen auf einem Auge blind machte

Es war ein Abend rund um die Erotikmesse im Salzburger Messezentrum, als eine Auseinandersetzung zwischen angetrunkenen Männern eskalierte. Zwei 19-Jährige aus dem Flachgau gingen auf zwei ältere Männer los — mit brutaler Konsequenz. Ein Faustschlag traf einen 56-Jährigen so unglücklich, dass er die Sehkraft auf einem Auge dauerhaft verlor.

Am Dienstag, dem 18. August 2026, mussten sich die beiden Angeklagten vor dem Landesgericht Salzburg verantworten. Das Urteil fiel, doch für das schwerste Opfer beginnt damit erst der lange Weg durch ein verändertes Leben.

Die Attacke beim Messezentrum Salzburg: Was in jener Nacht geschah

Wer den Streit ausgelöst hatte, ließ sich vor Gericht nicht mehr eindeutig klären. Beide Seiten waren alkoholisiert. Was die Überwachungskameras und Zeugenaussagen aber festhielten: Die beiden 19-Jährigen gingen aktiv auf ihre Opfer los. Den 56-Jährigen traf ein gezielter Faustschlag ins Gesicht. Einen weiteren Mann, 36 Jahre alt, attackierten sie mit Anlauf und gestrecktem Bein — er stürzte und brach sich das Schulterblatt.

Bis zum Prozesstag hatten die beiden Angeklagten geschwiegen. Erst vor Gericht legten sie zögerliche Geständnisse ab. Sie seien stark betrunken gewesen, gaben beide an. Es gilt die Unschuldsvermutung.

„Das Auge ist jetzt beim Absterben” – die Folgen für den 56-Jährigen

Für den 56-Jährigen endete jene Nacht nicht mit einem blauen Auge. Es endete mit dem dauerhaften Verlust der Sehkraft auf der betroffenen Seite. Sabina Moser, die Rechtsanwältin des Opfers, schilderte dem Gericht die ganze Dimension des Schadens: „Das Auge ist jetzt beim Absterben, das ist also ein langer Prozess, bis das Auge wirklich abgestorben ist und dann bekommt er ein Glasauge, es steht ihm also eine Operation bevor. Das Ganze ist natürlich für ihn psychisch äußerst belastend, er ist schwer traumatisiert. Also, das alltägliche Leben fällt ihm sehr schwer, er ist sehr nervös, er darf nicht Auto fahren”, berichtete Moser laut ORF.

Der Mann müsse sich nun erst daran gewöhnen, nur noch auf einem Auge zu sehen. Laut seiner Anwältin übersieht er dabei häufig Stufen und Stiegen. Auch viele andere Kleinigkeiten des Alltags seien für ihn deutlich schwieriger geworden — von räumlicher Orientierung bis hin zur Mobilität.

Schmerzensgeld bis zu 75.000 Euro: Was dem Opfer rechtlich zusteht

Nach österreichischer Rechtslage gilt der Verlust eines Auges als rund 30-prozentige Behinderung. Der Oberste Gerichtshof hat in einem früheren Urteil festgehalten, dass eine solche Verletzung den Verursacher bis zu 75.000 Euro Schmerzensgeld kosten kann, wie der ORF berichtet.

In einem ersten Schritt erhält der 56-Jährige 10.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Diese Summe gilt als vorläufige Abgeltung — das endgültige Ausmaß des zivilrechtlichen Schadenersatzes wird sich erst zeigen, wenn der Heilungsverlauf abgeschlossen ist und das Glasauge eingesetzt wurde. Autofahren ist für Einäugige unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich möglich, sofern das gesunde Auge funktioniert und das räumliche Sehen durch Gehirn und Auge kompensiert werden kann — das Gesichtsfeld bleibt jedoch eingeschränkt.

Das Urteil: Drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt

Das Landesgericht Salzburg verurteilte beide 19-Jährigen zu je drei Jahren Haft, davon jeweils ein Jahr unbedingt. Die verbleibenden zwei Jahre wurden auf Bewährung ausgesetzt. Die Urteile sind zum Stand der Berichterstattung noch nicht rechtskräftig.

Die Beweislage war trotz der zögerlichen Geständnisse eindeutig: Zeugenaussagen und Aufnahmen der Überwachungskameras am Messezentrum belasteten die beiden Angeklagten schwer. Entlastende Umstände — etwa der beidseitige Alkoholkonsum und die ungeklärte Frage, wer den Streit begonnen hatte — flossen in die Strafzumessung ein.

Zweites Opfer: Schulterblattbruch nach Tritt mit gestrecktem Bein

Neben dem 56-Jährigen wurde auch der 36-jährige Begleiter schwer verletzt. Laut Zeugenaussagen und Kameraaufnahmen sollen ihn die Teenager mit Anlauf und gestrecktem Bein getroffen haben. Er stürzte, brach sich dabei das Schulterblatt und musste medizinisch versorgt werden.

Auch für dieses Opfer war der Abend rund um die Salzburger Messe ein einschneidendes Erlebnis — wenngleich die körperlichen Folgen weniger dauerhaft sind als jene des älteren Mannes, der nun mit einem Glasauge durch sein weiteres Leben gehen wird.

Rechtskraft noch offen: Was als Nächstes folgt

Da die Urteile noch nicht rechtskräftig sind, ist eine Berufung durch die Verteidigung möglich. Auch die Höhe des Schmerzensgeldes für den 56-Jährigen ist nicht abschließend geregelt — die zivilrechtliche Seite des Verfahrens dürfte sich noch über Monate hinziehen, bis das Ausmaß der dauerhaften Beeinträchtigung medizinisch und juristisch vollständig bewertet werden kann.

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