Elisabethinenkrankenhaus Klagenfurt: Warum ein 87-jähriger Kärntner 3.900 € selbst zahlen muss

Noch vor sechs Wochen fuhr er selbst Auto, erledigte seine Einkäufe und kochte für sich. Dann verschlechterte sich der Gesundheitszustand des 87-jährigen Klagenfurters rasant. Seither ist er auf einen Rollator angewiesen — und steckt nun in einer Lage, die er sich nicht hätte vorstellen können.

Das Elisabethinenkrankenhaus Klagenfurt erklärte den alleinstehenden Mann für medizinisch entlassbar. Doch seine 24-Stunden-Pflegekraft steht erst am 19. August bereit. Für die Tage dazwischen soll er 3.900 Euro aus eigener Tasche zahlen — und niemand will zuständig sein.

Vom selbstständigen Leben ins Krankenhaus: Was am 5. August geschah

Der Kärntner hatte über eine Agentur bereits eine Pflegerin organisiert, die vom 31. Juli bis 5. August bei ihm war. Die nächste Betreuungskraft war für den Zeitraum ab 19. August eingeplant. Doch am 5. August verschlechterte sich sein Zustand so stark, dass sein Hausarzt ihn ins Elisabethinenkrankenhaus Klagenfurt einweisen musste.

„Am 5. August war ich so schlecht beinander, dass mich mein Arzt ins Elisabethinenspital einweisen musste. Ich bin davon ausgegangen, dass der Aufenthalt mindestens zwei Wochen dauert und habe die Agentur verständigt, dass die neue Pflegerin erst am 19. August kommen soll”, schilderte der Mann gegenüber der Kleinen Zeitung.

Entlassung am 12. August: Früher als erwartet, ohne Lösung zu Hause

Am 12. August erfuhr der 87-Jährige, dass seine Entlassung unmittelbar bevorstehe. Eine kurzfristige Heimbetreuung ließ sich jedoch nicht organisieren. Die bereits gebuchte Pflegerin konnte den Einsatz nicht früher antreten.

Das Krankenhaus bot ihm an, bis zur Verfügbarkeit der Pflege im Haus zu bleiben — allerdings auf eigene Kosten. „Ich wurde für gesund erklärt, obwohl ich krank bin. Natürlich habe ich versucht, die Pflegerin früher zu holen, aber das war nicht möglich. Dann hat mir das Spital angeboten, dass ich bleiben könnte, wenn ich den Aufenthalt selbst bezahle. 3.900 Euro! Ich bin vogelfrei, habe unter Protest das entsprechende Formular unterschrieben. Ich verstehe nicht, warum ich den Betrag selbst leisten soll, weil ich ja weiterbehandelt werde wie zuvor. Ich bekomme Medikamente, die Visite, Therapien. Ich bin ja nicht gesund”, wird er in der Tageszeitung zitiert.

Die entscheidende Grenze: „anstaltsbedürftig” versus „pflegebedürftig”

Das Elisabethinenkrankenhaus kann aus Datenschutzgründen keine Angaben zum konkreten Fall machen. Direktor Michael Steiner, Geschäftsführer der Barmherzigen Brüder, verweist auf die Kärntner Krankenanstalten-Ordnung: „Die Aufnahme von Patienten ist auf anstaltsbedürftige Personen und auf Personen, die sich einem operativen Eingriff unterziehen, beschränkt.”

Diese Unterscheidung zwischen medizinischer Behandlungsbedürftigkeit und Pflegebedürftigkeit ist der Kern des Problems. Laut Steiner wenden die Krankenversicherungsträger diese Trennung zunehmend strikt an: „Und bei fehlender Kostenübernahme durch den Krankenversicherungsträger wird man dann zum Selbstzahler.” Dass Menschen zwar Pflege benötigen, medizinisch aber nicht mehr stationär behandelt werden müssen, sei laut Steiner „tägliches Brot”.

3.900 Euro und keine Instanz, die zahlt: So reagieren ÖGK und Krankenhaus

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ließ auf Anfrage ausrichten, dass „die Entscheidung über eine allfällige weitere Unterbringung im Krankenhaus bzw. die damit verbundenen Kosten nicht im Zuständigkeitsbereich der ÖGK liegt.” Damit verweist die ÖGK die Verantwortung zurück an die Krankenanstalt.

Für den Betroffenen ergibt sich daraus folgende Kostenlast:

  • Aufenthalt im Elisabethinenkrankenhaus Klagenfurt nach medizinischer Entlassung: 3.900 Euro selbst zu tragen
  • Laufende Leistungen während dieses Aufenthalts: Medikamentengabe, tägliche Visite, Therapien
  • Heimbetreuung durch 24-Stunden-Pflegerin: ab 19. August verfügbar
  • Pflegelücke: rund eine Woche zwischen Entlassungstermin und Betreuungsbeginn

Übergangspflege in Kärnten: Eine Möglichkeit, die im konkreten Fall nicht greift

Grundsätzlich existiert in Kärnten das Konzept der Übergangspflege, das genau solche Situationen nach einer Akutbehandlung abfedern soll. In den Häusern der Barmherzigen Brüder in Klagenfurt und St. Veit stehen laut Steiner jedoch keine entsprechenden Übergangs-Pflegebetten zur Verfügung.

Damit klafft für den 87-Jährigen eine Lücke, die weder das Krankenhaus, noch die ÖGK, noch das bestehende Pflegesystem schließt. Unterschrieben hat er das Formular nach eigenen Angaben nur unter Protest.

Ein Einzelfall, der keiner ist: Was das für Betroffene und Angehörige bedeutet

Der Fall des Klagenfurter Mannes macht ein strukturelles Problem sichtbar, das österreichweit täglich vorkommt. Wer nach einem Krankenhausaufenthalt medizinisch als stabil gilt, aber zu Hause keine unmittelbare Betreuung hat, gerät zwischen zwei Systeme — das Gesundheitssystem und die Langzeitpflege.

Ältere Menschen, die allein leben und auf externe Pflege angewiesen sind, tragen das Koordinationsrisiko selbst. Fällt die Pflegeübergabe zeitlich nicht exakt mit dem Entlassungstermin zusammen, droht — wie in diesem Fall — eine Rechnung in vierstelliger Höhe, ohne klare gesetzliche Absicherung.

Ob der 87-Jährige die 3.900 Euro zurückfordern kann oder ob das Land Kärnten auf den Fall reagiert, war mit Stand 18. August 2026 noch offen.

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