Dienstantritt wie üblich, dann die Konfrontation: Als der 26-jährige Pflegebetreuer im Bezirk Mödling im Mai an die Tür seines Patienten klopfte, wurde er weggeschickt. Der ältere Mann im Rollstuhl behauptete, die Rolex-Armbanduhr aus seiner Sammlung sei verschwunden – und zeigte mit dem Finger auf den Mann, der ihn seit März rund um die Uhr betreut hatte.
Was folgte, war ein Verfahren vor dem Landesgericht Wiener Neustadt, das grundlegende Fragen über Vertrauen, Vorwürfe und Beweislast in der 24-Stunden-Pflege aufwarf. Am Dienstag, dem 18. August 2026, fiel das Urteil.
Der Vorwurf: Eine verschwundene Rolex und ein beschuldigter Pfleger
Der Patient hatte seinen 24-Stunden-Pflegebetreuer wegen Diebstahls angezeigt. Der Vorwurf: Der 26-Jährige soll die Rolex-Armbanduhr während seiner Betreuungszeit gestohlen haben. Für den Angeklagten war das besonders heikel – er wies nämlich laut dem Bericht des Kurier eine einschlägige Vorstrafe aus dem Vorjahr auf. Damit stand er unter erhöhtem Verdacht, noch bevor ein einziges Wort Beweisaufnahme gesprochen war.
Der Beschuldigte bestritt die Tat von Anfang an. Er habe die Uhr weder eingesteckt noch jemals zu Gesicht bekommen, versicherte er dem Gericht.
Zwei Monate im Dienst: Was der Pfleger am Landesgericht schilderte
Am Dienstag erklärte der 26-Jährige vor dem Landesgericht Wiener Neustadt, wie sein Arbeitsalltag bei dem Patienten ausgesehen hatte. Er selbst hatte im ersten Stock des Hauses gewohnt, der Patient im Erdgeschoß. „Ich war aber fast die ganze Zeit bei ihm”, sagte der Pfleger laut Kurier. „Er hat geraucht und ist im Rollstuhl gesessen und hat mich alle zwei Minuten für irgendetwas gebraucht.”
Der Pfleger war dem Patienten im März zugewiesen worden – gerade einmal zwei Monate später wurde er beim Dienstantritt abgewiesen. Der Grund: Die Rolex-Anzeige. „Er hat gesagt, ich bin ein schlechter Mensch und habe ihm etwas weggenommen”, schilderte der 26-Jährige seinen Rauswurf.
Nicht nur der Pfleger: Der Patient beschuldigte gleich mehrere Personen
Im Laufe der Verhandlung zeichnete sich ein breiteres Bild ab. Der beschuldigte Pfleger schilderte, dass sein ehemaliger Patient nicht nur ihn des Diebstahls bezichtigt hatte. „Er hat alle beschuldigt, dass sie etwas gestohlen haben”, sagte er laut Kurier. Betroffen waren demnach auch 2 weitere Pflegebetreuer sowie die Leiterin der betreuenden Agentur.
Auch der Verbleib der Uhr selbst blieb im Dunkeln. Die Uhrensammlung des Patienten sei jedem Hausbesucher gezeigt worden – die fragliche Rolex sei aber dabei nicht zu sehen gewesen. Der Pfleger erinnerte sich an eine Erklärung des Patienten: „Er hat erzählt, dass sie hinuntergefallen und das Glas zerbrochen ist. Darum war sie angeblich bei der Reparatur.”
Das Urteil in Wiener Neustadt: Freispruch für den 26-Jährigen
Das Landesgericht Wiener Neustadt sprach den 26-jährigen Pfleger vom Vorwurf des Diebstahls frei. Die Beweise reichten nicht aus, um eine Verurteilung zu tragen – auch die Vorstrafe änderte daran nichts. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
- Tatvorwurf: Diebstahl einer Rolex-Armbanduhr im Bezirk Mödling, Niederösterreich
- Beschuldigter: 26-jähriger 24-Stunden-Pflegebetreuer mit einschlägiger Vorstrafe
- Betreuungsdauer vor der Anzeige: rund 2 Monate (März bis Mai)
- Gericht: Landesgericht Wiener Neustadt
- Urteil vom 18. August 2026: Freispruch
- Rechtskraft: noch ausstehend
Was der Fall über 24-Stunden-Pflege und Vertrauensmissbrauch aussagt
Fälle wie dieser werfen ein Schlaglicht auf die besondere Vulnerabilität beider Seiten in der häuslichen Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Pflegebetreuer leben auf engstem Raum mit ihren Patienten, haben Zugang zu Wertsachen und sind gleichzeitig auf das Vertrauen der Betroffenen angewiesen. Umgekehrt sind ältere oder pflegebedürftige Menschen auf Schutz und Integrität ihrer Betreuer angewiesen – und besonders dann verletzlich, wenn Gegenstände verschwinden oder Misstrauen entsteht.
Dass der Patient laut Schilderung des Angeklagten mehrere Personen gleichzeitig beschuldigte – darunter 2 weitere Pfleger und die Agenturchefin – deutet auf ein komplexes Beziehungsgeflecht hin, das das Gericht letztlich zugunsten des Beschuldigten bewertete.
Urteil nicht rechtskräftig: Wie es in dem Verfahren weitergeht
Da das Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt noch nicht rechtskräftig ist, steht beiden Seiten die Möglichkeit offen, das Ergebnis anzufechten. Ob die Staatsanwaltschaft Niederösterreich Rechtsmittel einlegen wird, war zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht bekannt.
Der genaue Verbleib der Rolex-Armbanduhr – ob bei der Reparatur, verloren oder anderweitig verschwunden – ist weiterhin ungeklärt.



