Samstag, Schachen bei Reute im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Eine 58-jährige Landwirtin steht auf ihrem Grundstück, ein Flobert-Gewehr in der Hand, den Blick auf eine Krähe gerichtet. Die Absicht ist simpel: Sie will ihre Hühner und deren Eier schützen. Doch der Schuss, den sie abfeuert, verfehlt den Vogel vollständig.
Das Projektil fliegt weiter, durchschlägt die Fensterscheibe eines benachbarten Wohnhauses und prallt in einem Zimmer gegen eine Wand. Entdeckt wird der Schaden erst zwei Tage später — am Montag. Was danach folgt, beschäftigt nun die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden und wirft Fragen über den Umgang mit Waffen in ländlichen Gebieten auf.
Krähe als Auslöser: Warum die Landwirtin zur Waffe griff
Nach bisherigen Erkenntnissen der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden wollte die Frau ihre Hühner vor dem Angriff der Krähe schützen. Krähen sind bekannt dafür, Hühnereier aus Nestern zu stehlen — ein Problem, mit dem Geflügelhalter im Schweizer Alpenraum regelmäßig konfrontiert sind. Die 58-Jährige griff deshalb zu einem Flobert-Gewehr, einer kleinkalibrigen Waffe, die im landwirtschaftlichen Umfeld gelegentlich eingesetzt wird.
Sie verfehlte das Tier jedoch. Das Geschoss änderte seine Bahn und traf statt des Vogels das Fenster des Nachbarhauses.
Fensterscheibe durchschlagen: Der Schaden am Nachbarhaus
Das Projektil durchschlug die Fensterscheibe eines benachbarten Wohnhauses und prallte anschließend in einem Zimmer gegen eine Wand. Am Gebäude entstand damit Sachschaden, dessen genaue Höhe derzeit noch nicht beziffert wurde. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand — ein glücklicher Umstand angesichts der Tatsache, dass das Geschoss bis in den Innenraum des Hauses eindrang.
Bemerkt wurde der Schaden nicht sofort. Erst am Montag, dem 23. Juni 2026, fiel die zerstörte Scheibe auf — woraufhin die Polizei verständigt wurde.
Ermittlungen gegen die 58-Jährige: Welche Gesetze sie verletzt haben könnte
Die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden hat die Ermittlungen aufgenommen. Gegen die Landwirtin wird Anzeige wegen Gefährdung des Lebens erstattet. Das ist der schwerwiegendste Vorwurf, der derzeit im Raum steht. Darüber hinaus prüfen die Behörden laut eigener Mitteilung, ob zusätzliche Verstöße vorliegen — konkret in drei Rechtsbereichen:
- Waffenrecht: War die Frau berechtigt, das Flobert-Gewehr zu führen und einzusetzen?
- Jagdrecht: Darf eine Krähe auf diese Weise bejagt werden, und gelten dafür besondere Voraussetzungen?
- Tierschutzrecht: Verstößt das Vorgehen gegen Bestimmungen zum Schutz von Wildtieren?
Ob und in welchem Umfang Verstöße gegen diese Gesetze tatsächlich vorliegen, ist Gegenstand der laufenden Untersuchung.
Flobert-Gewehr: Eine Waffe, die oft unterschätzt wird
Flobert-Gewehre gelten als Kleinkaliberwaffen und werden in der Schweiz mitunter zur Schädlingsbekämpfung im landwirtschaftlichen Bereich verwendet. Ihre vergleichsweise geringe Mündungsenergie verleitet dazu, ihr Gefahrenpotenzial zu unterschätzen. Doch auch ein Flobert-Projektil kann auf kurze Distanz erheblichen Schaden anrichten — wie der Vorfall in Schachen eindrücklich zeigt. Das Geschoss war kraftvoll genug, um eine Fensterscheibe zu durchschlagen und danach noch gegen eine Zimmerwand zu prallen.
Für den Einsatz von Schusswaffen auf privatem Grund gelten in der Schweiz klare Regeln. Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition sowie kantonale Vorschriften setzen enge Grenzen, auch wenn die Waffe im eigenen Garten abgefeuert wird.
Vorfall in Schachen: Was jetzt über den Fall bekannt ist
Der Vorfall ereignete sich am Samstag, dem 21. Juni 2026, in Schachen bei Reute — einer kleinen Ortschaft im Kanton Appenzell Ausserrhoden im Nordosten der Schweiz. Die Kantonspolizei bestätigte gegenüber den Medien alle wesentlichen Eckpunkte: den Einsatz des Flobert-Gewehrs, den verfehlten Schuss, den Schaden am Nachbarhaus sowie die eingeleiteten Ermittlungen.
Verletzt wurde niemand. Dennoch ist der Vorwurf der Lebensgefährdung schwerwiegend — ein Projektil, das in ein bewohntes Haus eindringt, hätte unter anderen Umständen eine Person treffen können.
Ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt und welche zusätzlichen waffenrechtlichen Konsequenzen die 58-Jährige erwartet, wird sich im weiteren Verlauf der Untersuchung durch die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden entscheiden.



