Pfand-Betrug in Weiz: Wie 13 Bierkisten einen 37-Jährigen vor Gericht brachten

Der Pfandautomat eines Lebensmittelgeschäfts in der Oststeiermark lief an jenem Tag wie gewohnt — Kisten rein, Bon raus, Geld kassiert. Was die Überwachungskamera dabei festhielt, war freilich kein gewöhnlicher Rückgabevorgang: Ein 37-jähriger Oststeirer schob Bierkiste um Bierkiste durch den Automaten, obwohl das Leergut ihm gar nicht gehörte. Es stand einfach neben dem Gerät, unbeaufsichtigt, in Griffweite.

Insgesamt 13 Kisten schickte der Mann durch den Automaten und strich dabei 91 Euro ein — Pfandgeld, das dem Geschäft zustand. Was folgte, war kein stiller Abgang, sondern ein Verfahren vor dem Bezirksgericht Weiz. Und schon bevor der Richter das Wort ergriff, sorgte der Angeklagte für Aufsehen.

Der Pfand-Trick: Fremdes Leergut, eigene Kasse

Das Leergut war neben dem Pfandautomaten gelagert worden — wie es in vielen österreichischen Lebensmittelgeschäften üblich ist, wenn Kunden ihre Kisten abliefern und das Personal sie noch nicht weggeräumt hat. Der 37-Jährige erkannte die Gelegenheit. „Ich hab da 100 Bierkisten stehen sehen neben dem Pfandautomaten. Ich habe nicht gewusst, dass da Kameras sind”, sagte er laut Kleiner Zeitung vor Gericht.

13 dieser Kisten schickte er durch das Gerät. Pro Standardbierkiste beträgt der Pfandwert in Österreich je nach Flaschenzahl mehrere Euro — zusammengerechnet ergab das für den Mann einen unrechtmäßigen Gewinn von 91 Euro. Mittlerweile hat er im betroffenen Geschäft Hausverbot.

Der Auftritt vor dem Bezirksgericht Weiz

Noch vor Beginn der Verhandlung fiel der Angeklagte auf. Eine Sicherheitsbedienstete beobachtete, wie er vor dem Gerichtsgebäude gegen einen Baum urinierte und einen dortigen Mülleimer durchsuchte, berichtete die Kleine Zeitung. Im Inneren des Gebäudes schallte dann laute Musik durch die Gänge — ebenfalls zurückzuführen auf den 37-Jährigen.

Im Verhandlungssaal setzte er schließlich seine Sonnenbrille auf. „Ich setze meine Brille auf, da ist es mir zu hell”, erklärte er dem Richter. Dieser erkundigte sich daraufhin, ob der Mann etwas getrunken habe. Ein wenig, räumte dieser ein, beteuerte aber gleichzeitig, nüchtern zu sein. Den Orientierungstest — wo er sich befinde und warum — bestand er.

„Wegen 13 Kisten Bier”: Der Angeklagte erklärt seinen Gerichtstermin

Als der Richter nach dem Grund für den Gerichtstermin fragte, lieferte der Angeklagte eine knappe Antwort: „Wegen 13 Kisten Bier.” Die Formulierung war unfreiwillig präzise — der Sachverhalt ließ sich kaum treffender zusammenfassen.

Der Richter ließ die Erklärung nicht unkommentiert. Er hielt dem Mann einen Vergleich entgegen: „Ich seh’ auch viele Autos, die mir gefallen, und kann deswegen nicht einsteigen.” Der 37-Jährige gestand seine Schuld in der Folge ein.

Diversion statt Vorstrafe: Was das Urteil für den Mann bedeutet

Weil der Angeklagte bis zu diesem Verfahren unbescholten war, entschied das Bezirksgericht Weiz auf Diversion. Das österreichische Strafrecht sieht dieses Instrument gemäß den Bestimmungen der Strafprozessordnung für geringere Delikte vor, bei denen eine formelle Verurteilung unverhältnismäßig erscheint.

  • Probezeit: 2 Jahre, in denen der Mann straffrei bleiben muss
  • Pauschalkosten: 180 Euro, die er zu bezahlen hat
  • Kommt er diesen Bedingungen nach, wird das Strafverfahren eingestellt
  • Eine Vorstrafe scheint dann nicht in seinem Register auf

Für den Mann ist das Verfahren damit vorerst beendet — zumindest auf dem Papier. Das Hausverbot im betroffenen Geschäft bleibt davon unberührt.

Pfand-Betrug in Österreich: Wo die Grenze zum Delikt liegt

Der Fall aus der Oststeiermark wirft eine alltägliche Frage auf: Ab wann wird das Einlösen von fremdem Leergut zur strafbaren Handlung? Nach österreichischem Recht handelt es sich dabei grundsätzlich um Diebstahl oder Betrug, sobald jemand Pfandgeld für Leergut kassiert, das ihm nicht gehört — unabhängig davon, ob das Gut offen zugänglich stand.

Die Tatsache, dass der Angeklagte angab, die Kameras nicht bemerkt zu haben, änderte an der rechtlichen Bewertung nichts. Entscheidend war die Absicht, sich unrechtmäßig zu bereichern — und die war durch das Videomaterial eindeutig belegbar, wie aus dem Verfahren vor dem Bezirksgericht Weiz hervorgeht.

Ob der 37-Jährige die Probezeit von zwei Jahren unbescholten übersteht und damit eine Vorstrafe endgültig abwendet, wird sich bis spätestens Mitte 2028 zeigen.

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