Im September 2025 wurde Sharon Jacks in einen Operationssaal im US-Bundesstaat Ohio gerollt. Der Chirurg hatte das rechte Bein der 74-Jährigen korrekt markiert – dort saß ein Plattenepithelkarzinom, das entfernt werden musste. Was danach geschah, ist einer der schwersten dokumentierten Eingriffsfehler der jüngeren amerikanischen Medizingeschichte.
Als Jacks aus der Narkose erwachte, fehlte ihr linker Unterschenkel. Das gesunde Bein war weg. Das kranke blieb vorerst. Wie ein solcher Fehler trotz mehrfacher Sicherheitsprüfungen möglich war – und was das Krankenhaus danach eingestand – ist der Kern einer Klage, die nun mehrere Ärzte und Kliniken erschüttern könnte.
Das falsche Bein wurde vorbereitet, abgedeckt und amputiert
Bereits vor dem Schnitt liefen die Abläufe verkehrt: Das linke Bein wurde für den Eingriff vorbereitet, steril abgedeckt und mit einer Druckmanschette am Oberschenkel versehen – alles Schritte, die für das rechte Bein vorgesehen gewesen wären. Zwei sogenannte „Time-outs“ sind laut dem US-Sender WCHS-TV in den Krankenakten dokumentiert. Diese standardisierten Pausen sollen sicherstellen, dass Patient, Eingriff und Körperstelle übereinstimmen.
Beide Checks verhindern den Fehler nicht. Der linke Unterschenkel wurde amputiert. Das rechte Bein, das wegen des Karzinoms hätte behandelt werden müssen, blieb in diesem Moment unangetastet.
Sharon Jacks verlor am Ende beide Beine
Das erkrankte rechte Bein musste laut einem Bericht der „Daily Mail“ in einem späteren Eingriff ebenfalls amputiert werden. Die 74-jährige Patientin aus Ohio ist seither beidseits unterschenkelamputiert. Ihr Anwalt Brad Layne bezeichnet das Geschehene als „völliges und umfassendes Versagen mehrerer medizinischer Fachkräfte“.
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Die Klage richtet sich gegen mehrere Ärzte und mindestens ein Krankenhaus. Gefordert werden Schadenersatz sowie Strafschadenersatz. Als Schadensposten führen Laynes Schriftsätze dauerhafte Verletzungen, chronische Schmerzen, psychische Belastung, anfallende Behandlungskosten, Verdienstausfall und eine nachhaltig eingeschränkte Lebensqualität an.
Das Selby General Hospital räumt den Fehler ein
Das Selby General Hospital äußerte sich gegenüber dem Lokalsender WBNS-TV. Die Klinik erklärte, man sei „traurig“ und bete für Jacks und ihre Familie. Dann folgte ein seltenes institutionelles Eingeständnis: „Unsere Überprüfung bestätigte ein vermeidbares Ereignis; die erwarteten OP-Abläufe wurden nicht eingehalten.“ Alle an dem Eingriff beteiligten Personen seien nicht mehr im Haus tätig, hieß es weiter.
Als Konsequenz führte das Krankenhaus Pflichtschulungen für das gesamte Personal im Operationsbereich ein. Wie viele Mitarbeitende betroffen sind und ob weitere Disziplinarmaßnahmen ergriffen wurden, ließ die Klinik offen.
Welche Sicherheitssysteme versagten – und warum das System versagen kann
Das „Surgical Time-out“-Protokoll gilt international als einer der wirksamsten Mechanismen zur Vermeidung von Seitenverwechslungen im OP. Die Weltgesundheitsorganisation hat es 2008 in ihre globale Operationscheckliste aufgenommen. In österreichischen Spitälern ist die präoperative Markierung durch den Operateur und die Überprüfung im Team seit Jahren verpflichtender Bestandteil der Patientensicherheitsstandards, wie die Gesundheit Österreich GmbH in ihren Leitlinien zur Risikominimierung festhält.
Im Fall von Jacks waren folgende Schritte dokumentiert, die dennoch nicht griffen:
- Korrekte Markierung des rechten Beines durch den Chirurgen
- Vorbereitung, Abdeckung und Manschettenanlage am falschen, linken Bein
- Erstes „Time-out“ vor Narkosebeginn ohne Korrektur des Fehlers
- Zweites „Time-out“ unmittelbar vor dem Schnitt ohne Korrektur
- Amputation des linken Unterschenkels
Experten für Patientensicherheit weisen darauf hin, dass Protokolle nur dann wirksam sind, wenn alle Beteiligten aktiv sprechen – und nicht bloß formell abhaken.
Was der Fall für laufende Klagen und die Medizinhaftung bedeutet
In den USA ist die Falschamputierung eine der Kategorien, die Versicherungen als „Never Event“ einstufen – ein Ereignis, das bei korrekter Prozessführung schlicht nicht vorkommen darf. Klagen in solchen Fällen enden häufig mit hohen Vergleichszahlungen, bevor sie vor Gericht kommen. Ob das im Fall von Jacks ebenfalls so läuft, ist derzeit offen.
Das Verfahren gegen die beteiligten Ärzte und Einrichtungen läuft. Wie viele Beklagte namentlich in der Klage aufgeführt sind, wurde bislang nicht vollständig publik gemacht.
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