Gewächshaus Wien-Simmering: Wie 50 Grad Arbeitern das Leben riskierten

Ende Juli, Anfang August 2026 kletterten die Temperaturen im Osten Österreichs auf historische 41 Grad — ein Wert, der selbst erfahrene Meteorologen aufhorchen ließ. Während viele Wienerinnen und Wiener in Parks und Freibädern Abkühlung suchten, berichteten Beschäftigte eines Gewächshauses im elften Bezirk von etwas, das sich kaum in Worte fassen lässt: bis zu 50 Grad im Inneren des Glashauses, dazu drückende Luftfeuchtigkeit und praktisch keine Luftbewegung.

Was in Wien-Simmering während dieser Hitzewelle passiert sein soll, hat Gewerkschaft und Arbeitnehmervertreter in Aufruhr versetzt — und wirft eine unbequeme Frage auf: Warum schützt das österreichische Recht ausgerechnet jene Menschen am wenigsten, die körperlich am schwersten arbeiten?

50 Grad im Gewächshaus: Was Beschäftigte in Simmering erlebt haben

Beschäftigte des betroffenen Betriebs schilderten der sezonieri-Kampagne für die Rechte von Erntearbeitern in Österreich Temperaturen zwischen 40 und 50 Grad im Inneren des Glashauses. Hinzu kamen erhöhte Luftfeuchtigkeit und nahezu keine Luftzirkulation — eine Kombination, die den menschlichen Körper an seine absolute Belastungsgrenze bringt.

Laut einer Studie der Arbeiterkammer wären unter solchen Bedingungen medizinisch betrachtet nur rund 15 Minuten ununterbrochene Arbeit vertretbar. Die Realität in Simmering sah offenbar anders aus.

Warum die Hitzeschutzverordnung hier versagt

Österreich verfügt seit einigen Jahren über eine Hitzeschutzverordnung, die für Tätigkeiten im Freien verpflichtende Schutzmaßnahmen vorschreibt. Das Problem: Gewächshäuser fallen rechtlich in eine Grauzone. Die geltende land- und forstwirtschaftliche Arbeitsstättenverordnung sieht für solche Innenräume keinen ausreichenden Hitzeschutz vor.

Die sezonieri-Kampagne — 2014 von der Produktionsgewerkschaft PRO-GE gemeinsam mit Aktivistinnen, Aktivisten und NGOs gegründet — kritisiert seit Jahren, dass selbst die bestehenden Vorschriften für Außenarbeiten von Betrieben nicht immer oder nur unzureichend umgesetzt werden. Dazu komme, so die Kampagne, zu wenig behördliche Kontrolle.

„Kann tödlich enden”: Was PRO-GE und sezonieri fordern

„Solche unmenschlichen Arbeitsbedingungen müssen mit allen Mitteln unterbunden werden”, erklärten Sónia Melo von der sezonieri-Kampagne und Reinhold Binder, Bundesvorsitzender der Produktionsgewerkschaft PRO-GE, in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die beiden zeigen sich alarmiert über die gesundheitlichen Folgen.

„Solche Arbeitsbedingungen sind ein immenses Risiko für die körperliche Gesundheit. Hitzschlag, Kollaps und langfristige körperliche Schäden können die Folgen sein. Hinzu kommt das gesteigerte Unfallrisiko, das insbesondere bei der Arbeit mit Maschinen tödlich enden kann”, so Melo und Binder.

Erntearbeiter: Die verletzlichste Gruppe bei Extremhitze

Land- und Erntearbeiter sind während Hitzewellen einer besonderen Mehrfachbelastung ausgesetzt. Sie verrichten körperlich schwere Tätigkeiten, oft während der heißesten Stunden zwischen Mittag und frühem Nachmittag, und haben in vielen Fällen kaum Möglichkeit, selbst auf sichere Abstände oder Pausen zu bestehen — besonders dann nicht, wenn sie als Saisonkräfte ohne festes Arbeitsverhältnis tätig sind.

  • Direkte Sonneneinstrahlung auf dem Feld oder extreme Strahlungswärme in Glasbauten
  • Körperlich belastende Arbeit bei gleichzeitig hoher Temperatur und Luftfeuchtigkeit
  • Geringes Luftvolumen und fehlende Belüftung in Gewächshäusern
  • Erhöhtes Unfallrisiko durch hitzebedingte Konzentrationsschwäche
  • Fehlende oder unzureichende behördliche Kontrolle der Schutzmaßnahmen

Die sezonieri-Kampagne hat es sich zur Aufgabe gemacht, genau diese Gruppe über ihre Rechte zu informieren und Selbstorganisierungsprozesse zu fördern.

Was sich gesetzlich ändern muss — und was noch offen bleibt

PRO-GE und sezonieri fordern konkrete gesetzliche Nachbesserungen in der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitsstättenverordnung. Hitzeschutzmaßnahmen dürften nicht länger vom guten Willen der jeweiligen Betriebsführung abhängen, sondern müssten verbindlich und kontrollierbar sein — auch in Gewächshäusern und anderen teilgeschlossenen landwirtschaftlichen Strukturen.

Die Frage, ob und wann der Gesetzgeber auf diese Forderungen reagiert, bleibt vorerst unbeantwortet. Der Sommer 2026 hat mit 646 Hitzetoten in nur zwei Monaten — so Zahlen, die zuletzt öffentlich wurden — gezeigt, wie dringend der Handlungsbedarf ist.

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