Grazer Freispruch, verlorener Job: Wie eine Intrige die Karriere einer 22-Jährigen beendete

Am Grazer Straflandesgericht dauerte das Urteil nicht lange. Richterin Michaela Lapanje sprach die 22-jährige Steirerin am 3. Juli 2026 glatt frei — der Vorwurf der gefährlichen Drohung sei schlicht „nicht beweisbar” gewesen. Keine Auflage, kein Schuldspruch, kein Vorbehalt.

Doch für die junge Frau kam dieser Freispruch zu spät. Ihr befristeter Vertrag bei der Polizei war bereits nicht verlängert worden — die Anzeige und das laufende Strafverfahren hatten gereicht, um ihre Karriere bei der Exekutive zu beenden, noch bevor ein Gericht überhaupt geurteilt hatte.

Eine Anzeige, ein Telefonat, der Beginn des Verfahrens

Der Auslöser war ein Telefonat. Laut Anklage hatte eine Kollegin zuvor den Freund der 22-Jährigen über Instagram kontaktiert. Im anschließenden Gespräch soll die Beschuldigte gesagt haben: „Pass auf, was du tust, sonst wird dich mein Freund schlagen.” Die Staatsanwaltschaft wertete das als gefährliche Drohung — die Kollegin sei damit „mit zumindest einer Verletzung am Körper bedroht” worden, um sie „in Furcht und Unruhe zu versetzen”.

Eine weitere Polizistin gab an, das Telefonat mitgehört zu haben. Auf dieser Grundlage wurde Anzeige erstattet. Das Verfahren nahm seinen Lauf — und mit ihm das Ende des Dienstverhältnisses der Angeklagten.

„Ein komplettes Lügenkonstrukt” — was die Verteidigung vor Gericht darlegte

Verteidiger Gerd Krassnig zeichnete ein grundlegend anderes Bild der Ereignisse. „Es war eine geplante Intrige von Kollegen gegen meine Mandantin”, sagte er in seinem Schlussplädoyer. Den Beruf bei der Polizei habe seine Mandantin geliebt: „Bei der Polizei, das war ihr absoluter Traumjob. Doch der Traum ist geplatzt”, wird Krassnig in der Kleinen Zeitung zitiert.

Noch deutlicher wurde er nach dem Freispruch. „Die Strafanzeige der Frau wurde zum Bumerang für das vermeintliche Opfer”, sagte Krassnig. „Das Ganze war ein komplettes Lügenkonstrukt.” Worte, die das Gericht offenbar nicht widerlegte — im Gegenteil.

Warum Richterin Lapanje die Belastungszeugin nicht glaubte

Im Prozess hatte die Belastungszeugin mehrere Vorfälle geschildert, die über den Telefonat-Vorwurf hinausgingen. Sie behauptete unter anderem, von der Angeklagten im Dienst gemobbt und beschimpft worden zu sein. Das Gericht prüfte das — und stieß auf ein entscheidendes Problem: Laut Dienstplan war die 22-Jährige zu jenem Zeitpunkt gar nicht im Dienst.

Richterin Lapanje stellte fest, dass der zentrale Vorwurf „nicht beweisbar” sei. Der Freispruch war damit konsequent — und eindeutig. Kein Schuldspruch auf Bewährung, kein Zweifel, der im Raum blieb.

Der verlorene Job: Wie das Verfahren die Karriere beendete, bevor das Urteil fiel

Das Beamtendienstrecht in Österreich kennt bei laufenden Strafverfahren einen erheblichen Ermessensspielraum. Befristete Verträge bei der Exekutive müssen nicht verlängert werden — und genau das geschah hier. Noch während das Verfahren am Grazer Straflandesgericht lief, endete das Dienstverhältnis der 22-Jährigen. Der Freispruch änderte daran nichts mehr.

Was bleibt, ist eine junge Frau, die mit 22 Jahren ihren Berufswunsch verloren hat — nicht durch ein Urteil, sondern durch den Ablauf eines Verfahrens, das letztlich keinen Schuldigen fand.

Ermittlungen nach dem Freispruch: Verleumdung und Falschaussage im Visier

Mit dem Urteil endet die Sache nicht. Die Staatsanwaltschaft kündigte laut Kleiner Zeitung weitere Ermittlungen an — diesmal gegen die Belastungszeugin und eine weitere Beamtin. Im Raum stehen folgende Verdachtsmomente:

  • Verleumdung gegenüber der freigesprochenen 22-Jährigen
  • Falschaussage vor dem Grazer Straflandesgericht

Ob daraus Anklagen werden, liegt nun bei der Staatsanwaltschaft Graz. Die Landespolizeidirektion Steiermark hat sich zu dem Fall bislang nicht öffentlich geäußert.

Ob die freigesprochene Steirerin nach dem Abschluss dieser Folgeermittlungen eine Handhabe gegen den Verlust ihres Arbeitsplatzes sehen wird, ist eine Frage, die weder das Urteil noch der Freispruch selbst beantworten.

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