Es war ein Zufall, der die Ermittler auf eine größere Diebstahlserie aufmerksam machte. Im Juni 2026 stellten Beamte der Polizeiinspektion Leibnitz eine Täterschaft bei einem versuchten E-Scooter-Diebstahl auf frischer Tat. Was danach folgte, überraschte selbst die ermittelnden Beamten: Die Verdächtigen standen offenbar nicht nur für einen einzelnen Vorfall, sondern für eine ganze Reihe von Diebstählen.
Im Zuge der weiteren Ermittlungen stellte die Polizei drei E-Scooter sicher, deren rechtmäßige Besitzer bis heute unbekannt sind. Die Fahrzeuge konnten weder konkreten Straftaten noch bekannten Geschädigten zugeordnet werden. Wem eines der Geräte gestohlen wurde, soll sich nun melden.
So kamen die Diebe an ihre Beute — Stiegenhäuser und Fahrradabstellplätze im Visier
Nach dem bisherigen Ermittlungsstand dürfte die Täterschaft in den vergangenen Wochen gezielt offen zugängliche Stiegenhäuser sowie frei zugängliche Fahrradabstellplätze bei Mehrparteienhäusern im Raum Leibnitz abgesucht haben. Dort lagern viele Bewohnerinnen und Bewohner ihre E-Scooter ungesichert oder mit einfachen Schlössern — eine Einladung für organisierte Diebe.
Dass die Täterschaft bei einem Versuch auf frischer Tat ertappt wurde, ermöglichte erst den Durchbruch in den Ermittlungen, wie aus der Mitteilung der Landespolizeidirektion Steiermark vom 26. Juni 2026 hervorgeht.
3 sichergestellte Scooter — die genauen Merkmale im Überblick
Die Polizeiinspektion Leibnitz veröffentlichte Fotos und Detailangaben zu den drei sichergestellten Fahrzeugen. Alle drei sind schwarz und weisen spezifische Seriennummern sowie teilweise auffällige Beschädigungen auf, die eine Identifizierung erleichtern sollen.
- Scooter 1: Marke Comscoot, Typ Performance Plus, Farbe Schwarz, Seriennummer SB2C000002
- Scooter 2: Marke Navee, Typ V25iPro, Farbe Schwarz, Seriennummer TZ01749T0100492508 — auffällige Beschädigung an der Abdeckung des hinteren Reifens sowie am linken Lenker
- Scooter 3: Marke Xiaomi, Farbe Schwarz, Seriennummer 002010115244024548 — auffällig vorstehendes Ventil am vorderen Reifen und ein auffälliger Draht im Bereich der Klingel
Die individuellen Beschädigungen beim Navee und beim Xiaomi-Gerät können entscheidend sein: Wer seinen Scooter an genau diesen Stellen kennt, hat gute Chancen, das eigene Fahrzeug zweifelsfrei zu identifizieren.
Polizei Leibnitz ersucht Bestohlene um Kontakt — eine Telefonnummer
Personen, denen in den vergangenen Wochen ein E-Scooter gestohlen wurde und die eines der drei Fahrzeuge wiedererkennen, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Leibnitz unter der Telefonnummer 059 133 6160 zu melden. Die Dienststelle ist zuständig für die weitere Zuordnung der sichergestellten Geräte zu den rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümern.
Entscheidend ist dabei, möglichst genaue Angaben machen zu können — also Seriennummer, Kaufbeleg oder markante Merkmale des eigenen Fahrzeugs parat zu haben, um den Anspruch glaubhaft belegen zu können.
Diebstahlsserie in der Steiermark: Was die Ermittler noch klären müssen
Die Täterschaft steht zwar unter dringendem Verdacht, für mehrere Diebstähle verantwortlich zu sein, doch wie viele Fälle am Ende der Täterschaft zugerechnet werden können, ist noch nicht abschließend geklärt. Die Landespolizeidirektion Steiermark gab an, dass die Ermittlungen noch andauern.
Ob weitere sichergestellte Gegenstände in die Untersuchung einfließen, ließ die Polizei offen — ebenso, ob neben den drei E-Scootern noch anderes Diebesgut aufgefunden wurde, das ebenfalls Geschädigten gehören könnte.
Wer seinen Scooter vermisst: So läuft die Kontaktaufnahme ab
Wer glaubt, eines der drei Fahrzeuge zu erkennen, sollte sich nicht auf eine Bildähnlichkeit allein verlassen. Hilfreich für die Beamten in Leibnitz sind vor allem die Seriennummer des eigenen Geräts, ein Kassenbon oder eine Rechnung sowie Fotos, die das Fahrzeug vor dem Diebstahl zeigen. Je konkreter die Angaben, desto rascher kann das Gerät zurückgegeben werden.
Wer keine dieser Unterlagen mehr zur Hand hat, kann trotzdem anrufen — die Polizei wird weitere Fragen stellen, um die Eigentümerschaft zu klären.
Sollte keiner der drei Scooter bis zum Abschluss der Ermittlungen einem rechtmäßigen Besitzer zugeordnet werden können, fiele das Diebesgut nach den Bestimmungen des österreichischen Strafverfahrensrechts der öffentlichen Verwertung anheim.



