Am 9. Juni 2026 betrat Aasam S. noch einmal die Zahnarztpraxis, die ihr zwei Jahre lang Kopfzerbrechen bereitet hatte. Die Ärztin war nicht da. Ein Zahntechniker suchte kurz auf dem Schreibtisch nach — und fand dort, auf einer schlichten Serviette liegend, mit ihrem Namen beschriftet, die fertige Zahnprothese. Einfach so.
Was wie das Ende einer langen Odyssee klingt, war für die 82-jährige frühere Dolmetscherin aus Retz im Bezirk Hollabrunn tatsächlich der bittere Abschluss eines Streits, der im Februar 2024 begann, vor dem Bezirksgericht Hollabrunn endete und sie am Ende knapp 3.000 Euro kostete — für eine Prothese, die sie nie rechtzeitig erhalten hatte.
Expressauftrag für 2.000 Euro: Was im Februar 2024 vereinbart wurde
Im Februar 2024 vereinbarte Aasam S. mit ihrer Zahnärztin die Anfertigung eines Oberkiefer-Zahnersatzes. Ihr Ziel war klar: Die Zahnlücke sollte möglichst rasch verschwinden. Weil sie es eilig hatte, bezahlte sie nach einem Expresszuschlag insgesamt rund 2.000 Euro im Voraus.
Anfang März wurde die Prothese anprobiert. Sie funktionierte — das stellte später auch das Gericht fest. Doch beim Lächeln war eine Metallklammer sichtbar. „Ich wollte, dass die Prothese noch kosmetisch korrigiert wird”, schilderte S. gegenüber „Heute”. Man einigte sich darauf, die Klammer durch ein externes Zahntechnik-Labor versetzen zu lassen.
Zehn Wochen Schweigen: Warum S. schließlich selbst handelte
Die Zahnärztin sagte, sie melde sich, sobald die Prothese fertig sei. Nichts passierte. Zehn Wochen lang kam kein Anruf, keine Nachricht. Als S. zweimal selbst in der Praxis anrief, hob niemand ab.
Irgendwann zog die Pensionistin die Konsequenz: Sie ließ sich bei einem anderen Zahnarzt in Wien einen neuen Zahnersatz anfertigen. Einige Monate später kam dann Post von der ersten Zahnärztin — eine Rechnung über rund 1.200 Euro für die Prothese, die S. nie erhalten hatte. „Ich wollte nicht für etwas bezahlen, das ich gar nicht bekommen habe”, so S.
Bezirksgericht Hollabrunn: Was das Urteil im Mai 2026 feststellte
Im August 2025 wurde aus dem Nachbarschaftsstreit ein Rechtsfall. Die Zahnärztin klagte auf Zahlung. Das Bezirksgericht Hollabrunn gab ihr recht. Nach den Feststellungen des Gerichts waren die vereinbarten Arbeiten im Wesentlichen erbracht. Offen geblieben war lediglich die kosmetische Versetzung der Metallklammer — eine Leistung, die das externe Labor erbringen sollte.
Entscheidend war dabei eine Detailfrage der Verantwortlichkeit: Laut Gericht seien S. die Kontaktdaten des Labors übergeben worden, damit sie selbst einen Termin vereinbare. Dass dies nicht geschehen sei, könne der Zahnärztin nicht angelastet werden. Das Urteil fiel im Mai 2026.
Knapp 3.000 Euro Gesamtkosten: Was S. am Ende begleichen musste
Die Kostenaufstellung nach dem Urteil sah so aus:
- Offener Rechnungsbetrag für die Prothese: knapp 2.000 Euro samt Zinsen
- Prozesskosten: weitere Kosten, die die Gesamtsumme auf rund 3.000 Euro hoben
- Zusätzlich bereits gezahlter Expresszuschlag: rund 2.000 Euro zu Beginn des Auftrags
„Als das Urteil Anfang Juni mit der Post gekommen ist, habe ich geglaubt, mich haut es um”, erzählt die 82-Jährige. Sie beglich den geforderten Betrag. Doch die Geschichte war damit noch nicht zu Ende.
Prothese auf dem Schreibtisch: Das überraschende Ende nach zwei Jahren
Als S. am 9. Juni 2026 die Praxis ein letztes Mal aufsuchte, war die Zahnärztin nicht anwesend. Ein Zahntechniker durchsuchte den Schreibtisch — und fand die fertige, mit ihrem Namen beschriftete Prothese auf einer Serviette liegend. „Nach zwei Jahren Wartezeit hat er sie mir endlich in die Hand gedrückt”, schildert die Pensionistin.
Für S. bleibt das der eigentlich unerträgliche Punkt: „Ich musste vor Gericht, weil ich die Prothese angeblich nicht bezahlen wollte. Erst zwei Jahre, 3.000 Euro und eine Gerichtsverhandlung später habe ich meine Zahnprothese bekommen, obwohl sie scheinbar die ganze Zeit über auf dem Schreibtisch der Zahnärztin lag.” Trotz mehrerer Versuche war es „Heute” nicht möglich, die Zahnärztin für eine Stellungnahme zu erreichen.
Was der Fall über Patientenrechte bei Zahnersatz aussagt
Das Urteil des Bezirksgerichts Hollabrunn zeigt, wo die rechtliche Grenze zwischen Arzt- und Patientenverantwortung verläuft: Wer bei einer mehrstufigen Behandlung mit externem Labor selbst den Termin vereinbaren soll, trägt laut Gericht auch die Verantwortung dafür, dass dieser zustande kommt. Schriftliche Vereinbarungen über Zuständigkeiten — wer wen kontaktiert, bis wann — hätten in diesem Fall möglicherweise den entscheidenden Unterschied gemacht.
Ob S. gegen das Urteil noch Rechtsmittel eingelegt hat oder das Verfahren damit endgültig abgeschlossen ist, blieb zunächst offen.



